Kündigung Garage

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Kündigung GarageEine Garage hat nicht nur den Vorteil, dass der PKW vor Dieben sicher abgestellt werden kann, sondern bietet auch noch zahlreiche andere Vorteile. So ist der Wagen vor nahezu allen Auswirkungen, die unser Wetter mit sich bringt, geschützt. Egal ob es nur regnet, schneit oder gar hagelt, der Wagen steht im Trocknen und ist geschützt. Wohnt man in einer Stadt oder in einem Wohngebiet mit ohnehin sehr wenig Parkmöglichkeiten, hat man zu jeder Zeit die Gewähr, dass man einen Parkplatz ohne langes Suchen bekommt. Ein weiterer wichtiger Punkt, warum sich immer mehr Menschen für das Anmieten einer Garage entscheiden, sind die Rabatte, die Versicherungsgesellschaften bieten, wenn der Wagen in einem abgeschlossenen Raum geparkt wird. Verfügt man über keine eigene Garage, dann muss man auf all diese Annehmlichkeiten nicht verzichten, sondern kann sich eine Garage von Privatpersonen oder einem gewerblichen Anbieter anmieten. Hierbei ist es natürlich ratsam, dass über das Anmieten und auch die Bedingungen für die Nutzung der Garage ein Vertrag abgeschlossen wird. Benötigt man die Garage irgendwann nicht mehr, dann reicht in der Regel ein einfaches Kündigungsschreiben an den Vermieter des Objektes. Vom Mieter der Garage ist darauf zu achten, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgt, denn nur so kann man beweisen, dass man bei eventuellen Fristen auch rechtzeitig gekündigt hat. Ebenso sollte in diesem Kündigungsschreiben auch auf eventuelle Absprachen, wie Endreinigung und Schlüsselrückgabe eingegangen werden. Erfolgt die Kündigung der Garage fristgemäß, dann sind in der Regel keine weiteren Gründe dafür zu benennen.

Gründe für die Kündigung

  • Umzug: Man zieht in eine andere Stadt und benötigt daher die Garage in der Stadt XY nicht mehr. Erfolgt solch eine Kündigung in der vereinbarten Frist, dann wird der Vermieter der Garage hier wahrscheinlich keine Einwände haben und in die Kündigung einwilligen.
  • Kein Wagen mehr: Man hat sich entschieden in Zukunft ohne Auto klarzukommen und benötigt, dann natürlich die Garage nicht mehr. Erklärt man dem Vermieter diesen Punkt und dass man auch keine anderweitige Nutzung für den Raum geplant habe, dann wird sich der Vermieter im Rahmen der Fristen mit der Kündigung sicherlich einverstanden erklären.
  • Verschiedene Änderungen: Eine gravierende Änderung und ein Grund für die Kündigung kann hier die Erhöhung der monatlichen Miete sein, sodass die Garage für den Mieter nicht mehr rentabel ist. Ein weiterer oftmals wichtiger Grund ist, wenn man als Mieter das Gefühl hat, dass die Gegend in der die Garage sich befindet, in letzter Zeit des öfteren Schauplatz von Einbrüchen war und man sein Auto nicht mehr gesichert weiß. Auch hier wird der Vermieter in der Regel der fristgerechten Kündigung zustimmen.
  • Der Mieter der Garage ist verstorben: Die Angehörigen des eigentlichen Mieters der Garage möchten wegen Tod des Mieters die Garage kündigen.

Das Kündigungsschreiben für die Garage

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Musterbeispiel für Ihr Schreiben

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Vorname Nachname Anschrift PLZ Ort, Datum Vorname Nachname Anschrift PLZ Ort Kündigung der angemieteten Garage Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name), ich möchte hiermit meinen am ___ mit Ihnen geschlossenen Vertrag zur Nutzung der Garage in (Ort, Straße) zum __ kündigen.

  • Ab diesem Zeitpunkt benötige ich die Garage aus persönlichen Gründen nicht mehr. Zum genannten Termin werde ich die Garage ausgeräumt, ausgefegt und mit Schlüsseln an Sie übergeben.
  • Der Mieter der von Ihnen angemieteten Garage ist verstorben. Die Garage wird daher nicht mehr benötigt.

Ich bedanke mich bei Ihnen für das jahrelange gute Miteinander und wünsche Ihnen einen angenehmen Nachmieter für die bisher von mir angemietete Garage. Mit freundlichen Grüßen handschriftliche Unterschrift

Vermieter kündigt die angemietete Garage

Selbstverständlich kann es auch verkommen, dass der Vermieter den Vertrag der Garagenvermietung auflöst. Die Gründe hierfür sind natürlich ebenso vielfältig, als wenn der Mieter kündigt. Eventuell benötigt der Vermieter die Garage selbst – hier greift also die sogenannte Eigenbedarfskündigung. Vielleicht haben sich auch die Eigentumsverhältnisse geändert und die Garage hat nun einen anderen Besitzer, der dann eventuell einen neuen Vertrag aufsetzt.

Das entsprechende Kündigungsschreiben durch den Vermieter

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Musterbeispiel für Ihr Schreiben

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Vorname Nachname Anschrift PLZ Ort, Datum Vorname Nachname Anschrift PLZ Ort Kündigung der angemieteten Garage Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name), hiermit möchte ich den mit Ihnen am ____ geschlossenen Vertrag zur Mietung meiner Garage durch Sie zum _____ kündigen. Die Gründe für die Kündigung sind, dass

  • ich die Garage ab diesem Zeitpunkt selbst benötige
  • ich nicht mehr Eigentümer der Garage bin. Der neue Eigentümer setzt sich hier eventuell mit Ihnen in Verbindung.

Ich möchte mich bei Ihnen für das jahrelange Vertrauen bedanken und hoffe, dass Sie bald wieder eine Möglichkeit für eine Garagenanmietung finden werden. Mit freundlichen Grüßen handschriftliche Unterschrift

Wichtige Tipps

Das Kündigungsschreiben sollte im Idealfall immer per Einschreiben oder noch besser per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter der Garage verschickt werden. Auf keinen sollte die Kündigung per E-Mail erfolgen, außer man kann belegen, dass man auch hier fristgerecht gekündigt hat. Von einem Einwerfen des Kündigungsschreibens in den Briefkasten des Vermieters ist abzuraten, da man hier kein Beweis über die fristgerechte Kündigung hat. Die Garage sollte in jeden Fall ausgefegt und aufgeräumt an den Vermieter übergeben werden.

Unbedingt zu beachten

  • Angabe des Absenders, also der eigene Name und die eigene Anschrift
  • Angabe des Empfängers (Vermieter der Garage) inklusive der Anschrift
  • Datum, wann das Kündigungsschreiben verfasst wurde
  • Datum, zu wann die Kündigung gewünscht ist – Fristen beachten
  • handschriftliche Unterschrift, denn sonst ist die Kündigung nicht wirksam
  • Kündigung immer per Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein schicken. Bei persönlicher Abgabe der Kündigung beim Vermieter, eine schriftliche Bestätigung über die Abgabe der Kündigung mit Datum durch den Vermieter.