Kündigungsschreiben Stromanbieter: So klappt der Wechsel

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Kündigungsschreiben Stromanbieter
Das Kündigungsschreiben übernimmt normalerweise der neue Stromanbieter für Sie.

Entscheiden Sie sich für einen Wechsel des Stromanbieters, können Sie Geld sparen. Denn die Konkurrenz auf dem Markt ist groß. Und so bringen die Anbieter immer wieder neue Tarife heraus. Den Stromversorger zu wechseln, ist gar nicht so kompliziert, wie Sie vielleicht denken. Viele Dinge regeln der neue und der alte Stromlieferant nämlich unter sich. Bedenken, dass Sie auf einmal ohne Strom dastehen, müssen Sie auch nicht haben. Wir erklären, wie Sie Ihren bisherigen Stromvertrag kündigen und den Anbieter wechseln können. Außerdem zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei einem Anbieterwechsel achten sollten. Und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben an den Stromanbieter haben wir ebenfalls für Sie.

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Musterbeispiel für Ihr Schreiben

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wechseln Sie den Stromanbieter, besteht keine Gefahr, dass Sie plötzlich keinen Strom mehr haben.
  • In den meisten Fällen können Sie durch einen Tarif- oder Anbieterwechsel Geld sparen. Doch auch der Service oder der Wunsch nach Ökostrom können Gründe für einen Wechsel sein.
  • Ein passendes Angebot können Sie in Online-Vergleichsportalen finden.
  • Als Kunde in der Grundversorgung können Sie den Stromvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.
  • Als Sonderkunde hängt es von den vertraglichen Vereinbarungen ab, wann und mit welcher Frist eine Kündigung möglich ist.
  • Drängt die Zeit oder wollen Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, sollten Sie selbst kündigen. Ansonsten erledigt der neue Stromversorger die Kündigung für Sie, wenn Sie das möchten.

Beim Strom ist es ähnlich wie beim Vertrag fürs Handy, dem Festnetztarif, dem Internetanschluss oder bei Versicherungen: Um neue Kunden zu gewinnen, locken die Anbieter regelmäßig mit neuen, attraktiven Tarifen. Für Sie kann es sich deshalb lohnen, Ihren Stromvertrag zu prüfen und eventuell den Tarif oder den Energieversorger zu wechseln.

Wie so ein Wechsel abläuft und was Sie zur Kündigung des Stromvertrags wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kann ich mir den Stromversorger selbst aussuchen?

Sind Sie Mieter, haben Sie beim Gasversorger oft keine freie Wahl. Denn meist hat Ihr Vermieter einen Vertrag mit einem Energielieferanten abschlossen. Und dieser Vertrag gilt für das ganze Haus. Auch den Wasserversorger können Sie in aller Regel nicht frei wählen.

Beim Strom ist das anders. Hier entscheiden Sie immer selbst, von wem Sie Ihren Strom beziehen wollen. Ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen, ist egal. Denn Sie schließen Ihren eigenen Vertrag mit dem Stromversorger ab. Und deshalb bestimmen Sie auch darüber, wer Ihr Vertragspartner wird.

Dabei kann es für einen Anbieterwechsel verschiedene Gründe geben. Ein wichtiger Punkt sind sicherlich die Kosten. Aber auch der Service kann eine Rolle spielen. Möglicherweise sind Sie nicht damit zufrieden, wie Ihr jetziger Stromversorger abrechnet oder erreichbar ist. Oder Sie hätten gerne umfangreichere Serviceleistungen.

Daneben kann der Umweltgedanke ins Spiel kommen. Vielleicht ist Ihnen wichtig, dass Sie künftig Ökostrom beziehen, um so Ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Die Unternehmensphilosophie kann ein weiterer Aspekt sein. Die Stromversorger nutzen ihre Einnahmen nicht nur, um die Energieerzeugung zu finanzieren. Vielmehr fließt das Geld auch in Investitionen, soziale Projekte und anderes Engagement. Durch den Vertragsabschluss können Sie sich so indirekt an den Aktivitäten des Stromunternehmens beteiligen.

Welche Ersparnis ist bei einem Wechsel des Stromversorgers drin?

Wie viel Sie sparen können, wenn Sie Ihrem aktuellen Stromanbieter kündigen, hängt von zwei Dingen ab. Das ist zum einen der Preis, den Sie derzeit bezahlen. Zum anderen spielt Ihr Verbrauch eine Rolle. Je mehr Strom Sie verbrauchen, desto mehr profitieren Sie von einem kostengünstigen Tarif.

Die größte Ersparnis ist in aller Regel beim ersten Wechsel drin. Haben Sie bisher noch nie den Stromanbieter oder den Stromtarif gewechselt, sind Sie nämlich meist in der Grundversorgung. Und in diesem Tarif sind die Preise am höchsten. Gehen Sie aus der Grundversorgung in einen anderen Stromtarif, können Sie teils mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Danach ist das Sparpotenzial kleiner. Trotzdem sollten Sie immer mal wieder nachschauen, ob es inzwischen nicht ein besseres Angebot gibt. Gerade um Neukunden werben die Stromversorger nämlich oft mit preiswerten Tarifen. Außerdem können Sie sich vielleicht einen Wechselbonus sichern, der die Kosten senkt. Denkbar ist auch, dass die Strompreise gesunken sind, Ihr Stromanbieter Sie an dieser Entwicklung aber nicht teilhaben lässt.

Doch auch Ihr aktueller Stromversorger hat möglicherweise neue Tarifmodelle im Angebot. Dadurch könnten Sie bei Ihrem gewohnten Vertragspartner bleiben, aber gleichzeitig von günstigeren Konditionen profitieren.

Wann bin ich Kunde in der Grundversorgung und wann Sonderkunde?

Bevor Sie sich näher mit der Kündigung Ihres Stromvertrags befassen können, müssen Sie erst einmal wissen, welche Art von Stromkunde Sie überhaupt sind. Denn davon hängt ab, welche Laufzeit Ihr Vertrag hat und welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen. Im Zusammenhang mit Strom gibt es dabei drei Möglichkeiten.

Haushaltskunde in der Grundversorgung

Haben Sie mit Ihrem Versorger keinen speziellen Stromtarif vereinbart, erfolgt Ihre Belieferung mit Strom zu den sogenannten Allgemeinen Preisen als Haushaltskunde in der Grundversorgung.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie nach einem Umzug den Strom in der neuen Wohnung nutzen und keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Dann sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. Gleiches gilt, wenn Sie sich zwar beim Grundversorger anmelden, sich aber keinen besonderen Tarif aussuchen.

Die örtliche Grundversorgung übernimmt das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Kunden mit Strom versorgt. Vielerorts sind das die örtlichen Stadtwerke. In der Grundversorgung gelten die Bedingungen, die in der Verordnung über die Strom-Grundversorgung, kurz StromGVV, festgelegt sind.

Die Preise in der Grundversorgung sind hoch. Aber Sie können den Anbieter schnell wechseln. Denn den Vertrag können Sie jederzeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden.

Doch Vorsicht: Nicht nur alternative Anbieter, sondern auch die Grundversorger haben Sondertarife. Und wenn Sie so einen Sondertarif vereinbart haben, sind Sie kein Haushaltskunde in der Grundversorgung. Stattdessen sind Sie dann ein Sonderkunde, selbst wenn Ihr Vertragspartner der örtliche Grundversorger ist.

Sonderkunde

Haben Sie mit einem Stromversorger einen Vertrag über einen Sondertarif vereinbart, sind Sie Sonderkunde. Dann gelten die Bedingungen aus diesem Stromvertrag.

Ein Sondertarif ist meist nicht so teuer wie die Grundversorgung. Dafür hat der Stromvertrag eine bestimmte Laufzeit. Sie kann sich in einem Rahmen zwischen zwei Wochen und 24 Monaten bewegen. Während der Mindestvertragslaufzeit ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn Ihr Anbieter zum Beispiel die Preise erhöht oder Vertragspflichten verletzt.

Kündigen Sie den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert er sich automatisch um eine weitere Laufzeit. Sie kann bis zu einem Jahr betragen. Welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen, steht in den Vertragsbedingungen. Üblich ist eine Frist von einem Monat. Es gibt aber auch Stromverträge mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

Haushaltkunde in der Ersatzversorgung

Neben der Grundversorgung und den Sondertarifen gibt es die Ersatzversorgung. Sie greift dann, wenn die Versorgungslage nicht klar ist. Rutscht Ihr Stromversorger zum Beispiel in die Insolvenz oder gibt es bei einem Anbieterwechsel Schwierigkeiten, fließt Ihr Strom dank der Ersatzversorgung ununterbrochen weiter.

Die Ersatzversorgung ist also im Prinzip eine Notversorgung, die zum Tragen kommt, wenn Ihr Stromverbrauch keinem Vertrag zugeordnet werden kann. Die Kosten entsprechen dem Tarif in der Grundversorgung. Ist Ihre Stromversorgung nach drei Monaten noch immer nicht geklärt und haben Sie inzwischen keinen anderen Vertrag abgeschlossen, geht die Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung über.

Der örtliche Grundversorger informiert Sie schriftlich darüber, dass Sie sich in der Ersatzversorgung befinden. Sie sollten dann dem Netzbetreiber zeitnah den aktuellen Zählerstand melden. Sonst schätzt der Grundversorger den Stromverbrauch. Außerdem sollten Sie zügig einen anderen Tarif suchen.

Wie gehe ich vor, wenn ich den bisherigen Stromvertrag kündigen will?

Sie können einen Dienstleister in Anspruch nehmen, wenn Sie den Stromversorger wechseln wollen. Inzwischen gibt es recht viele Anbieter, die sich auf diese Dienstleistung spezialisiert haben. Wirklich notwendig ist das aber nicht. Denn die Angelegenheit ist weder kompliziert noch besonders aufwändig. In vier Schritten ist alles erledigt.

1. Schritt: Legen Sie sich alle Daten zurecht.

Am besten nehmen Sie Ihre letzte Jahres-Abrechnung zur Hand. Dort steht, zu welchem Termin Sie den Vertrag kündigen können und welche Frist dabei gilt.

Stellt sich heraus, dass ein Wechsel in frühestens drei Monaten möglich ist, sollten Sie Ihr Vorhaben noch etwas verschieben. Denn in der Zwischenzeit kann sich auf dem Strommarkt viel tun, so dass sich dann auch die Tarifangebote ändern.

Sind Sie gerade frisch umgezogen oder haben Sie bislang noch nie den Stromtarif gewechselt, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Haushaltkunde in der Grundversorgung. In diesem Fall können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Für einen Tarifvergleich brauchen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Wie viel Strom Sie im vergangenen Jahr verbraucht haben, steht auf Ihrer Rechnung.

Haben Sie keine Rechnung für ein ganzes Jahr, können Sie den Verbrauch hochrechnen. Denn der Stromverbrauch bleibt das ganze Jahr über ziemlich konstant. Schauen Sie also nach, auf welchen Zeitraum sich Ihre Abrechnung bezieht und multiplizieren Sie den Wert so, dass Sie auf ein ganzes Jahr kommen.

Wenn Sie noch gar keine Daten haben oder Ihre Abrechnung nicht finden, können Sie auch mit den Standardwerten aus den Vergleichsportalen rechnen. Bei Strom richten sich die Werte nach der Anzahl der Bewohner.

2. Schritt: Wählen Sie einen neuen Stromtarif.

Mit Ihren Daten können Sie die Suche nach einem neuen Stromtarif starten. Am einfachsten und bequemsten klappt das mithilfe von Online-Portalen. Wichtig ist aber, dass Sie die Filter richtig einstellen. Sonst werden die Ergebnisse zu sehr eingeschränkt oder Sie sehen andersherum zu viele Tarife, die nicht in Frage kommen. Beides macht einen Vergleich unnötig schwer.

Wir würden Ihnen raten, die Merkmale und Filter wie folgt einzustellen:

  • erste Vertragslaufzeit höchstens zwölf Monate und danach weitere Verlängerungen um einen Monat
  • höchstens einmonatige Kündigungsfrist
  • Preisanzeige ohne eingerechneten Bonus; auf diese Weise können Sie die tatsächlichen Kosten besser einschätzen. Außerdem wissen Sie, wie teuer der Strom wird, wenn der Bonus bei der zweiten Laufzeit wegfällt.
  • nur einen Tarif pro Anbieter

Außerdem sollten Sie die Einstellung “hohe Kundenempfehlungsquote” ausschalten. Denn Empfehlungen von Kunden sind nur bei Tarifen möglich, für die der Vergleichsrechner eine Provision bekommt. Deshalb schränkt dieser Filter die Ergebnisse unnötig ein. Gleiches gilt, wenn Sie sich nur Tarife mit direkter Wechselmöglichkeit über das Vergleichsportal anzeigen lassen.

Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, merken Sie sich ihn vor und schauen Sie noch in mindestens ein anderes Online-Portal. Denn nicht alle Vergleichsrechner listen alle Anbieter auf. Außerdem gibt es manchmal Exklusiv-Angebote, die Sie nur über das jeweilige Portal nutzen können.

Die Vergleichsportale verstehen sich in erster Linie als Vermittler zwischen Stromanbietern und Kunden. Den Vertrag schließen Sie aber nicht mit dem Portal, sondern mit dem Stromunternehmen. Speichern Sie die Tarifmerkmale deshalb, zum Beispiel als Screenshot. Sollte später etwas nicht stimmen, fehlt etwa ein Bonus oder verlangt der Stromanbieter plötzlich andere Preise, können Sie auf Ihr vorliegendes Angebot hinweisen.

Und was ist mit einer Preisgarantie?

Bei einer Preisgarantie sollten Sie genau hinschauen. Denn oft beziehen solche Garantien Bestandteile, die gesetzlich reguliert sind, nicht mit ein. Dazu gehören zum Beispiel Netzentgelte, Steuern, Umlagen oder Abgaben. Gibt es hier eine Änderung, greift die Preisgarantie nicht und der Stromanbieter kann die Preise trotzdem erhöhen. Und bei Strom können ausgerechnet die ausgeschlossenen Bausteine über 80 Prozent des Strompreises ausmachen.

Andererseits sind die Kosten für die Beschaffung von Energie in den vergangenen Jahren gestiegen. Eine Preisgarantie schützt davor, dass der Stromanbieter seine höheren Kosten an Sie weitergibt.

Insgesamt ist es deshalb so: Beinhaltet ein Tarif eine umfangreiche Preisgarantie und ist er trotzdem kostengünstig, kann die Garantie nicht schaden. Wählen Sie einen Stromtarif mit einer recht kurzen Laufzeit, können Sie auf eine Preisgarantie aber auch verzichten.

3. Schritt: Schließen Sie den neuen Vertrag ab.

Den neuen Stromvertrag können Sie online abschließen, entweder direkt über das Vergleichsportal oder auf der Internetseite des Stromversorgers. Die Kündigung des alten Stromvertrags sollten Sie dem neuen Anbieter überlassen. Erteilen Sie ihm dazu eine Vollmacht. So kann er sich um alles kümmern, was mit der Kündigung und dem Wechsel zu tun hat.

Für die Vollmacht müssen Sie kein gesondertes Schreiben aufsetzen. Im Antragsformular gibt es in aller Regel ein Kästchen, das Sie ankreuzen können. Damit ermächtigen Sie den Stromanbieter dazu, alles zu veranlassen, was für den Wechsel notwendig ist.

In Ausnahmefällen sollten Sie selbst kündigen

Läuft die Kündigungsfrist für Ihren alten Vertrag bald ab, ist es besser, wenn Sie selbst ein Kündigungsschreiben an den Stromanbieter schicken. So können Sie verhindern, dass sich der Vertrag ungewollt verlängert, weil Ihr neuer Stromanbieter nicht schnell genug ist.

Außerdem sollten Sie selbst kündigen, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, nachdem Ihnen Ihr jetziger Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt hat. Einen Musterbrief für so ein Kündigungsschreiben an den Stromanbieter zeigen wir Ihnen gleich noch.

Grundsätzlich ist es so, dass ein kurzes, formloses Schreiben genügt. Darin müssen Sie nur erklären, dass Sie den bestehenden Stromvertrag kündigen. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, sollten Sie zusätzlich darauf hinweisen. Weiter ausführen oder begründen müssen Sie die Kündigung nicht.

Für die Kündigung selbst gilt, dass die Textform ausreicht. Textform heißt, dass Sie zwar schriftlich kündigen müssen, Ihr Schreiben aber nicht von Hand unterschrieben sein muss. Deshalb können Sie die Kündigung auch per E-Mail oder als Fax verschicken.

Einige Stromanbieter haben auf Ihrer Internetseite auch ein entsprechendes Online-Kontaktformular oder eine Kündigungserklärung zum Download hinterlegt. Natürlich können Sie auch ganz klassisch einen Brief aufsetzen und diesen per Einschreiben versenden.

Achtung: Teilen Sie dem neuen Stromanbieter unbedingt mit, dass Sie den alten Vertrag selbst kündigen. Sonst riskieren Sie, dass es zu Missverständnissen kommt und der Wechsel nicht störungsfrei abläuft. Im Antragsformular können Sie meist ankreuzen, dass Sie selbst ein Kündigungsschreiben an Ihren bisherigen Stromanbieter schicken.

Kündigungsschreiben Stromanbieter – ein Muster

Ihr Name
Anschrift

Bisheriger Stromanbieter
Anschrift

Datum

Kündigung des Stromvertrags

Kunden-/Vertragsnummer: ____________________
Zählernummer: ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich den oben genannten Stromliefervertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

(Oder: Mit Schreiben vom __________ haben Sie eine Preiserhöhung angekündigt. Aus diesem Grund nutze ich mein Sonderkündigungsrecht und kündige den oben genannten Vertrag zum __________.)

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung umgehend. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

4. Schritt: Prüfen Sie die Unterlagen und melden Sie den Zählerstand.

Der neue Stromversorger schicht Ihnen eine Bestätigung über die Annahme Ihres Antrags zu. Gleichzeitig informiert er Sie darüber, wann er die Belieferung mit Strom voraussichtlich übernehmen wird. Mit dieser Mitteilung besteht Ihr neuer Stromvertrag.

Prüfen Sie jetzt noch einmal, ob alle Daten stimmen. Weichen Ihre Vertragsbedingungen von dem beworbenen Tarifangebot ab, sollten Sie sich umgehend an den Stromversorger wenden. Können Sie sich nicht auf eine Lösung einigen, haben Sie 14 Tage Zeit, um den Stromvertrag zu widerrufen.

An dem Tag, an dem der neue Anbieter Ihre Stromversorgung übernimmt, sollten Sie den Zählerstand ablesen. Melden Sie den Stand dann dem neuen und dem alten Stromlieferant. Und bewahren Sie Ihre Notiz gut auf. So können leichter prüfen, ob die Abrechnungen stimmen.

Von Ihrem bisherigen Stromversorger bekommen Sie eine Schluss-Abrechnung. Dafür hat er sechs Wochen Zeit. Sobald diese Rechnung erledigt ist, ist Ihr alter Stromvertrag endgültig Geschichte.

Was ist, wenn beim Wechsel etwas schief geht?

Der Wechsel der Stromversorgung muss innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. Diese Frist gilt aber nur für den Wechsel als solches. Zwischen dem Zeitpunkt, in dem Ihr neuer Stromanbieter mit dem Netzbetreiber Kontakt aufnimmt, und dem Moment, ab dem der neue Anbieter den Strom liefert, dürfen also maximal drei Wochen vergehen.

Wie lange es tatsächlich dauert, bis Sie Ihren Strom vom neuen Versorger beziehen, ist unterschiedlich. Hier spielt nämlich eine Rolle, wie lange Ihr alter Vertrag noch läuft.

Aus technischer Sicht ändert sich in Ihrem Haushalt durch den Wechsel nichts. Irgendwelche Arbeiten am Anschluss, den Leitungen oder dem Stromzähler sind nicht erforderlich. Und es ist auch nicht notwendig, dass Mitarbeiter der Stromversorger bei Ihnen vorbeikommen.

Die Umschaltung erfolgt automatisch, so dass Sie davon nichts mitbekommen. Der Strom fließt wie bislang auch in der gleichen Qualität weiter.

Und um Sie endgültig zu beruhigen: Sie müssen keinen Stromausfall fürchten. Der Bezug von Energie ist hierzulande gesetzlich geregelt. Sollte es irgendein Problem beim Wechsel geben, springt der örtliche Grundversorger ein. Strom haben Sie also auf jeden Fall.