Stadtwerke kündigen: So einfach geht’s

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Stadtwerke kündigen
Als Kunde der örtlichen Stadtwerke können Sie den Vertrag kündigen, wenn Sie den Anbieter wechseln wollen oder umziehen.

Es kann sich lohnen, den Energieversorger zu wechseln. Denn vor allem wenn Sie in der sogenannten Grundversorgung beliefert werden, sind die Preise für Strom und Gas vergleichsweise hoch. Und Sie müssen auch keine Angst vor einem Strom- oder Gasausfall haben. Selbst falls etwas schiefgehen sollte, wird die Lieferung nicht unterbrochen. Nur: Wie läuft ein Anbieterwechsel ab? Und gibt es Besonderheiten, die Sie beachten müssen, wenn Sie Kunde der Stadtwerke sind und kündigen wollen? Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag!

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Musterbeispiel für Ihr Schreiben

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Ihren Stromanbieter können Sie sich immer selbst aussuchen. Ob Sie Mieter sind oder im Eigenheim wohnen, spielt keine Rolle.

Beim Gas ist es ein bisschen anders. In einem Haus mit einer zentralen Gas-Heizung gibt es nur einen Lieferanten. Diesen Vertrag hat meist der Vermieter abgeschlossen. Deshalb können Sie sich den Gasanbieter nur dann alleine aussuchen, wenn Sie eine Gas-Etagenheizung haben und selbst Vertragspartner des Gasversorgers sind.

Die Auswahl an Energieversorgern ist inzwischen sehr groß. Trotzdem haben viele Verbraucher noch nie den Anbieter und den Tarif gewechselt. Stattdessen sind sie Kunden beim örtlichen Grundversorger. Dieser Grundversorger sind vielerorts die Stadtwerke. Der Grundversorgungs-Tarif wiederum ist meist der teuerste Tarif, den des gibt.

Es kann sich also durchaus lohnen, über einen Wechsel nachzudenken. Zumal der Wechsel längst nicht so kompliziert ist, wie Sie vielleicht befürchten. Wir erklären, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie die Stadtwerke kündigen möchten.

Den Kundenstatus prüfen, bevor Sie die Stadtwerke kündigen

Für den Wechsel des Energieversorgers kann es verschiedene Gründe geben. Kein guter Kundenservice, schlechte Erreichbarkeit oder der Wunsch nach einem Öko-Tarif sind Beispiele dafür. Vielleicht möchten Sie auch zu einem Anbieter gehen, der soziale Projekte in Ihrer Region unterstützt.

Der Hauptgrund für einen Anbieterwechsel ist aber der Preis. Denn natürlich ist es ein klarer Vorteil, wenn Ihre Strom- oder Gasrechnung künftig niedriger ausfällt.

Doch bevor Sie damit beginnen können, nach einem neuen Tarif zu suchen, müssen Sie zunächst einmal abklären, welche Art von Kunde Sie überhaupt sind. Denn davon hängt unter anderem die Kündigungsfrist ab, die Sie einhalten müssen. Dabei gibt es in der Energieversorgung drei Möglichkeiten.

Haushaltskunde in der Grundversorgung

Haben Sie keinen speziellen Strom- oder Gastarif vereinbart, beliefert Sie der örtliche Grundversorger als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in eine Wohnung einziehen und dort Strom oder Gas nutzen, ohne einen eigenen Vertrag abzuschließen. Auch wenn Sie sich nach dem Einzug nur beim Grundversorger anmelden, aber keinen besonderen Tarif wählen, greift die Grundversorgung.

Der Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im örtlichen Netzgebiet die meisten Kunden mit Energie versorgt. Und sehr oft sind das die örtlichen Stadtwerke. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Energielieferant der Grundversorger ist, können Sie beim Netzbetreiber nachfragen. Der Netzbetreiber steht auf der Strom- oder Gasrechnung.

Die Grundlage für den Vertrag in der Grundversorgung bildet die Grundversorgungsordnung für Strom (StromGVV) oder Gas (GasGVV). Sind Sie Haushaltkunde in der Grundversorgung der Stadtwerke, können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Aber bitte beachten Sie: Auch die Grundversorger bieten spezielle Tarife an. Sie können also auch mit den Stadtwerken einen Sondervertrag abgeschlossen haben.

Sonderkunde

Ein Kunde mit Sondervertrag sind Sie, vereinfacht erklärt, immer dann, wenn Sie nicht in der Grundversorgung beliefert werden. Haben Sie mit den Stadtwerken oder einem anderen Anbieter einen besonderen Tarif vereinbart, sind Sie aus rechtlicher Sicht also ein Sonderkunde. Das ist der Fall, wenn Sie schon einmal den Anbieter oder den Tarif gewechselt haben.

Für den Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die Preise sind in aller Regel niedriger als in der Grundversorgung. Allerdings hat ein Sondervertrag eine bestimmte Laufzeit. Und wenn Sie nicht oder zu spät kündigen, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht während der Vertragslaufzeit haben Sie nur dann, wenn der Anbieter die Preise erhöht oder vertragliche Pflichten verletzt.

Kunde in der Ersatzversorgung

Die dritte Variante ist die sogenannte Ersatzversorgung. Sie stellt über einen Zeitraum von maximal drei Monaten sicher, dass Strom oder Gas fließen, wenn die Versorgungslage unklar ist.

Das passiert zum Beispiel, wenn Ihr Anbieter sein Recht auf die Nutzung des Netzes verliert oder insolvent wird. Verbrauchen Sie dann Strom oder Gas und kann die Entnahme keinem Vertrag zugeordnet werden, greift die Ersatzversorgung.

Auch wenn bei einem Anbieterwechsel etwas schiefgeht, beispielsweise der alte Vertrag schon beendet ist und der neue Anbieter noch nicht liefert, stellt die Ersatzversorgung sicher, dass Sie nicht ohne Energie dastehen. Die Preise für die Ersatzversorgung entsprechen den Preisen für die Grundversorgung.

Sind die drei Monate abgelaufen und ist die Lage noch immer nicht geklärt, gehen Sie automatisch in den Grundversorgungs-Tarif über. Sie haben dann aber die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag durch eine fristlose Kündigung zu beenden und sich einen neuen Anbieter zu suchen. Dass Sie sich in der Ersatzversorgung befinden, teilt Ihnen der Grundversorger mit.

Die Stadtwerke kündigen und den Anbieter wechseln in 5 Schritten

Haben Sie geklärt, welche Art von Kunde Sie sind, können Sie den Wechsel in Angriff nehmen. Dazu gehen Sie am besten in fünf Schritten vor:

1. Die Daten bereitlegen

Suchen Sie am besten die letzte Strom- oder Gasrechnung heraus. Darauf ist angegeben, wann Sie den Vertrag kündigen können.

Dauert es bis zum nächsten Kündigungstermin noch länger als drei Monate, verschieben Sie die Suche nach einem neuen Tarif oder Anbieter lieber noch etwas. Denn in drei Monaten kann sich am Energiemarkt viel tun, so dass Sie in ein paar Wochen ganz andere Angebote vorfinden.

Sind Sie gerade neu in die Wohnung eingezogen oder haben Sie bislang noch nie den Tarif gewechselt, sind sie sehr wahrscheinlich ein Haushaltskunde in der Grundversorgung. Dann können Sie den Vertrag jederzeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden.

2. Tarife vergleichen

Damit Sie die Tarifangebote mit Ihren aktuellen Kosten vergleichen können, brauchen Sie neben Ihrer Postleitzahl den jährlichen Verbrauch. Er ist auf der Strom- oder Gasrechnung aufgeführt. Umfasst Ihre Abrechnung kein ganzes Jahr, können Sie den Verbrauch hochrechnen.

Können Sie Ihren Jahresverbrauch gar nicht einschätzen, orientieren Sie sich einfach an den Standardwerten, die in den Vergleichsrechnern vorgeschlagen werden. Diese Werte legen beim Strom die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und bei Gas die Größe Ihrer Wohnung zugrunde.

Am einfachsten können Sie die Tarife über Vergleichsportale vergleichen. Achten Sie aber darauf, welche Filter und Kriterien eingestellt sind. Wenn Sie sich zum Beispiel die Preise mit einem eingerechneten Bonus anzeigen lassen, sollten Sie nachschauen, wie die Kosten im Folgejahr ohne den Bonus ausfallen.

Möchten Sie Kunde Ihrer Stadtwerke bleiben und nur den jetzigen Tarif kündigen, können Sie direkt auf der Webseite nachschauen. Dort finden Sie Infos und oft auch Rechner zu den verschiedenen Tarifen, die die Stadtwerke anbieten.

3. Einen neuen Vertrag abschließen und den Vertrag mit den Stadtwerken kündigen

Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie den neuen Vertrag entweder über das Vergleichsportal oder direkt online beim neuen Anbieter abschließen.

Die Kündigung Ihres alten Vertrags übernimmt der neue Anbieter für Sie. Dazu müssen Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Im Antragsformular gibt es dafür in aller Regel ein Kästchen, das Sie ankreuzen können.

Tatsächlich ist es im Normalfall auch am besten, wenn Sie dem neuen Energieversorger die Kündigung überlassen. Der alte und der neue Anbieter regeln dann alles Weitere unter sich.

Es gibt aber zwei Ausnahmen: Wenn die Kündigungsfrist bald abläuft, sollten Sie besser selbst kündigen. Denn sonst kann es passieren, dass sich Ihr Vertrag verlängert, weil der neue Anbieter zu spät dran ist.

Außerdem sollten Sie die Kündigung selbst erledigen, wenn Sie wegen einer angekündigten Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei so einer Kündigung müssen Sie nämlich die reguläre Kündigungsfrist nicht einhalten. Aber Sie haben meist nur einen Monat Zeit, um zu kündigen. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie selbst kündigen.

Erledigen Sie die Kündigung selbst, sollten Sie das dem neuen Anbieter unbedingt mitteilen. Oft gibt es im Antragsformular dazu einen entsprechenden Vermerk zum Ankreuzen. Die Info an den neuen Energieversorger ist wichtig, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Das Kündigungsschreiben für die Stadtwerke

Kündigen Sie Ihren bisherigen Vertrag mit den Stadtwerken alleine, genügt ein formloses Schreiben. Darin müssen Sie nur erklären, dass Sie den Vertrag beenden wollen. Sind Sie sich mit dem Kündigungstermin nicht ganz sicher, kündigen Sie einfach zum nächstmöglichen Termin.

Eine ordentliche Kündigung zum Ablauf einer Vertragslaufzeit müssen Sie nicht begründen. Es ist auch nicht notwendig, die erteilte Einzugsermächtigung zu widerrufen. Denn sie erlischt ohnehin, wenn der Vertrag beendet und abgerechnet ist.

Kündigen Sie wegen einer Preiserhöhung, geben Sie das als Kündigungsgrund an. Und nennen Sie den Stadtwerken Ihre neue Anschrift, wenn Sie umziehen, damit Ihnen die Schlussabrechnung zugeschickt werden kann. Außerdem sollten Sie um eine Bestätigung der Kündigung bitten. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Das Schreiben, mit dem Sie die Stadtwerke kündigen, kann dann so aussehen:

Ihr Name
Anschrift

Stadtwerke
Anschrift

Datum

Kündigung des Stromliefervertrags/Gasliefervertrags
Kundennummer: ____________________
Vertragsnummer: ____________________
Zählernummer: ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag ordentlich zum __________/nächstmöglichen Termin.

[Oder: mit Schreiben vom __________ haben Sie eine Erhöhung der Strompreise/Gaspreise angekündigt. Aus diesem Grund mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben genannten Vertrag zum __________.]

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung umgehend.

(Die Schlussrechnung senden Sie bitte an folgende Anschrift: ____________________. Vielen Dank.)

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

4. Die Angaben im neuen Vertrag überprüfen

Nimmt der neue Strom- oder Gasversorger Ihren Antrag an, schickt er Ihnen eine Vertragsbestätigung zu. Damit ist der neue Vertrag zustande gekommen.

Sie sollten die Daten in den Vertragsunterlagen aufmerksam überprüfen. Sollte es Abweichungen zu dem Angebot geben, das Sie ausgewählt hatten, sollten Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Gleiches gilt, wenn sich Fehler eingeschlichen haben, zum Beispiel bei Ihren persönlichen Daten.

Können Sie sich mit dem Anbieter nicht einigen oder überlegen Sie es sich doch noch einmal anders, können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen per Widerruf stornieren.

Ein Widerruf ist immer dann möglich, wenn es sich um einen Fernabsatz-Vertrag handelt. Dazu zählen alle Verträge, die Sie online, per E-Mail, am Telefon, per Brief und außerhalb der Geschäftsräume des Vertragspartners abgeschlossen haben.

Haben Sie sich aber für einen Vertrag mit den Stadtwerken entschieden und ihn in den Geschäftsräumen vor Ort unterschrieben, können Sie den Vertrag nicht durch einen Widerruf annullieren.

5. Den Zählerstand ablesen

An dem Tag, ab dem Sie der neue Anbieter mit Strom oder Gas beliefert, lesen Sie den Zählerstand ab. Diesen melden Sie dann sowohl dem alten als auch dem neuen Versorger. Sicherheitshalber können Sie auch den zuständigen Netzbetreiber über den Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels informieren.

Die Stadtwerke haben ab dem Ende der Belieferung sechs Wochen Zeit, um die Schlussrechnung zu erstellen. Sobald diese beglichen ist, ist der alte Vertrag endgültig Geschichte.

Die Kündigung bei einem Umzug

Sind Sie Haushaltskunde in der Grundversorgung, müssen Sie die Stadtwerke informieren und den Vertrag kündigen, wenn Sie umziehen. Das ist problemlos möglich, da Sie in der Grundversorgung ja ohnehin nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist haben.

Anders sieht es aus, wenn Sie Sonderkunde sind. Meistens müssen Sie den Vertrag dann nämlich bei einem Umzug mitnehmen, wenn der Anbieter die Versorgung am neuen Wohnort fortsetzen kann. Die Fristen, bis wann Sie dem Anbieter die neue Anschrift und den Umzugstermin mitteilen müssen, stehen in Ihrem Vertrag unter dem Stichwort Umzug oder Kündigung.

Kann Ihr Anbieter keine Energie an Ihren neuen Wohnort liefern, sind die Regelungen im Vertrag maßgeblich. Einige Versorger räumen in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht ein. Bei anderen Versorgern müssen Sie den Vertrag bis zum regulären Ende der Laufzeit fortführen.

An dem Tag, an dem Sie umziehen, sollten Sie sich die Zählernummern und die Zählerstände in der alten und der neuen Wohnung notieren. Spätestens bei den Abrechnungen werden Sie diese nämlich brauchen, um die Rechnungen kontrollieren zu können.

Sind Sie in die neue Wohnung eingezogen, haben Ihren alten Vertrag gekündigt und noch keinen neuen Tarif vereinbart, sollten Sie sich zeitnah darum kümmern. Andernfalls landen Sie nämlich ab dem ersten Verbrauch automatisch in der Grundversorgung. Doch sie ist oftmals deutlich teurer als andere Tarife.

Suchen Sie sich einen neuen Anbieter oder Tarif aus, können Sie dem Versorger überlassen, den Grundversorgungsvertrag der Stadtwerke für Sie zu kündigen. Danach sind Sie dann Sonderkunde.