Kfz-Versicherung gekündigt worden: Das müssen Sie jetzt tun

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Kfz Versicherung gekündigt worden
Auch der Versicherer kann die Kfz-Versicherung kündigen.

Die Kfz-Versicherung gehört in die Gruppe der Pflichtversicherungen. Ohne gültigen Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Auto nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Umso größer ist der Schreck, wenn plötzlich die Kündigung vom Kfz-Versicherer im Briefkasten liegt. Zumal Ihr Auto dann solange in der Garage bleiben muss, bis Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Doch wenn der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat, ist es mitunter nicht so einfach, eine gute Police zu finden. Am besten ist deshalb, wenn Sie es erst gar nicht so weit kommen lassen. Aber falls es doch passiert und Ihnen die Kfz-Versicherung gekündigt worden ist, erklären wir, was Sie jetzt tun können.

Alljährlich im Herbst startet der große Wechsel der Autoversicherungen. Denn die Laufzeit der meisten Verträge entspricht dem Kalenderjahr. Und weil die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, ist der 30. November der berühmte Stichtag. Bis zu diesem Termin muss Ihre Kündigung nämlich der Kfz-Versicherung vorliegen, wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln wollen.

Doch nicht nur Sie als Versicherungsnehmer können den Vertrag kündigen. Umgekehrt kann auch Ihrer Versicherer eine Kündigung aussprechen. Tatsächlich kommt das häufiger vor, als Sie vielleicht denken. Wir nennen Ihnen die häufigsten Gründe für eine Kündigung durch den Versicherer. Und wir geben Ihnen Tipps, was Sie tun können, wenn Ihre Kfz-Versicherung gekündigt worden ist.

Die 5 häufigsten Gründe, warum eine Autoversicherung den Vertrag kündigt

Genauso wie Sie als Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen können, kann auch der Versicherer den Vertrag beenden. Und das kann er sowohl in Form einer ordentlichen als auch einer außerordentlichen Kündigung tun. Die genauen Vereinbarungen dazu stehen in den Versicherungsbedingungen.

Im sogenannten Kleingedruckten ist aufgeführt, in welchen Fällen der Versicherer die Autoversicherung kündigen kann. Außerdem ist dort angegeben, wie schnell die Kündigung wirksam wird. Ordentlich kündigen, kann der Versicherer immer zum Ablauf eines Versicherungszeitraums. Und die ordentliche Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie das Schreiben erhalten haben, wirksam.

Wenn die Kfz-Versicherung gekündigt worden ist, fällt so mancher Autofahrer aus allen Wolken. Denn mit einer Kündigung hatte er nicht gerechnet und kann sie sich mitunter auch nicht erklären. Bevor wir Ihnen Tipps fürs weitere Vorgehen geben, nennen wir Ihnen deshalb zunächst einmal die häufigsten Gründe für eine Kündigung durch den Kfz-Versicherer.

1. Zu spät oder gar nicht bezahlte Beiträge

Wenn Sie den Erstbeitrag nicht bezahlen, tritt der Versicherungsvertrag erst gar nicht in Kraft. Bei allen weiteren Prämien dauert es meist nur ein paar Tage, bis die Kündigung im Briefkasten liegt.

Und dabei muss es gar nicht immer um den kompletten Beitrag gehen. Mitunter genügt es schon, dass Sie aus Versehen ein paar Euro zu wenig überwiesen oder die Mahngebühren vergessen haben. Auch wenn Sie sich mit einer Nachzahlung für die vorherige Versicherungsperiode zu viel Zeit lassen, riskieren Sie die Kündigung.

Sollten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrem Versicherer bekommen, sollten Sie sich umgehend mit ihm in Verbindung setzen. Dass Sie den Rückstand schnellstmöglich ausgleichen müssen, versteht sich von selbst.

Wenn Ihre Kfz-Versicherung gekündigt worden ist, weil Sie den Beitrag nicht, nicht vollständig oder zu spät bezahlt haben, ist der Versicherer zwar im Recht. Aber in vielen Fällen können Sie das Problem klären und sich mit dem Versicherer darauf einigen, dass er die Kündigung zurücknimmt.

2. Falsche Angaben

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung beantragen, müssen Sie viele verschiedene Angaben machen. Die jährliche Fahrleistung in Kilometern, wo das Fahrzeug geparkt wird, was Sie beruflich machen oder wer außer Ihnen den Wagen noch fährt, zum Beispiel.

Solche Kriterien bestimmen zusammen mit den Daten zum Fahrzeug, Ihrem Wohnort und den bislang unfallfreien Jahren darüber, wie teuer die Kfz-Versicherung ist. Allerdings schummeln Antragsteller immer wieder bei den Angaben. Schließlich sinkt die Prämie, wenn Sie etwa die jährliche Fahrleitung nach unten korrigieren oder den Fahrerkreis sehr klein halten.

Spätestens bei einem Unfall oder Schaden fragt der Versicherer aber unter anderem den Kilometerstand, den Fahrer und den Standort ab. Und wenn die Daten dann nicht zu den Angaben passen, auf denen der Vertrag beruht, ist Ärger vorprogrammiert. Denn entweder droht eine Vertragsstrafe oder die Kündigung der Kfz-Versicherung.

3. Nach einem Schadensfall

Hatten Sie der Kfz-Versicherung einen Schaden gemeldet, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht haben nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern genauso auch die Autoversicherung.

Die Frist für die Kündigung beträgt einen Monat. Innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer den Schaden reguliert oder seine Leistungspflicht abgelehnt hat, kann er die Versicherung kündigen. Diese Kündigungsfrist gilt sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kasko-Versicherung.

Natürlich wird keine Versicherung den Vertrag gleich kündigen, bloß weil Sie einmal einen Unfall hatten. Dafür ist die Autoversicherung schließlich da. Aber wenn sich innerhalb weniger Monate große oder ungewöhnlich viele Schäden häufen, wird die Kündigung vermutlich nicht lange auf sich warten lassen.

4. Verletzung der vertraglichen Pflichten als Autofahrer

Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist möglich, wenn Sie als Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarten Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs verletzt haben. Unterstellt Ihnen der Versicherer, dass Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, müssen Sie nachweisen, dass lediglich eine einfache Fahrlässigkeit vorliegt.

Zu den Pflichten zählt zum Beispiel, dass Sie nur mit gültiger Fahrerlaubnis fahren oder dass nur Personen den Wagen nutzen, die zum berechtigten Fahrerkreis zählen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung verletzen Sie außerdem Ihre Pflichten, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren und an illegalen Autorennen teilnehmen. Doch auch in der Kasko-Versicherung gefährden Sie durch so ein Verhalten Ihren Versicherungsschutz.

5. Anderweitige Nutzung des Fahrzeugs

In der Versicherungspolice steht, wie das versicherte Fahrzeug verwendet wird. Nutzen Sie den Wagen anders, ohne Ihren Versicherer zu informieren und den Vertrag entsprechend anzupassen, kann er außerordentlich und fristlos kündigen. Eine anderweitige Verwendung wäre zum Beispiel gegeben, wenn Sie Ihr Auto regelmäßig gegen eine Gebühr an Dritte vermieten.

Im Fall einer Zwangsversteigerung können Sie den Vertrag in aller Regel nicht kündigen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Auto verkaufen und das Fahrzeug zusammen mit dem Vertrag auf den Käufer übergeht. Im Unterschied dazu kann der Versicherer den Vertrag sehr wohl beenden. Die Kündigung wird dann einen Monat, nachdem der Käufer das Schreiben hat, wirksam.

Was Sie tun sollten, wenn Ihre Kfz-Versicherung gekündigt worden ist

Wenn Ihr Versicherer den Vertrag gekündigt hat, bringt Sie das in eine ziemlich blöde Situation. Denn zum einen stehen Sie dadurch ohne Versicherungsschutz da. Doch ohne gültige Kfz-Versicherung dürfen Sie Ihr Auto auf öffentlichen Straßen nicht bewegen. Sie brauchen also eine neue Versicherung.

Allerdings taucht dann gleich das nächste Problem auf. Füllen Sie den Antrag für eine neue Autoversicherung aus, müssen Sie darin nämlich angeben, dass der Vorversicherer Ihnen gekündigt hat. Und die Folge davon kann sein, dass die angefragte Versicherung den Antrag ablehnt oder Ihnen nur eine Police zu schlechteren Konditionen anbietet.

Deshalb ist natürlich am besten, wenn Sie Ihren Versicherer erst gar nicht dazu verleiten, den Vertrag zu kündigen. Mogeln Sie also nicht bei den Angaben und stellen Sie sicher, dass Sie die Beiträge pünktlich und vollständig bezahlen. Gibt es Änderungen, die das Risiko für einen Leistungsfall erhöhen, sollten Sie Ihren Vertrag entsprechend anpassen lassen.

Außerdem sollten Sie abwägen, ob Sie wirklich jeden Schaden über die Kfz-Versicherung abrechnen. Gerade wenn Sie erst vor kurzem einen größeren Unfall hatten, macht es Sinn, einen kleinen Bagatellschaden aus eigener Tasche zu bezahlen und die Versicherung außen vor zu lassen. Zumal Sie die Schäden für die Berechnung des Schadenfreiheitsrabatts so oder so angeben müssen, und das unabhängig davon, wer die alte Versicherung gekündigt hat.

Doch was, wenn es schon zu spät ist? Ist Ihre Kfz-Versicherung bereits gekündigt worden, sollten Sie zwei Dinge versuchen:

1. Verhandeln Sie mit der Versicherung

Zunächst einmal ist wichtig, dass Sie sich um eine Lösung bemühen. Sie tun sich keinen Gefallen damit, wenn Sie die Kündigung verärgert zur Seite legen. Besser ist, wenn Sie versuchen, eine Einigung zu finden.

Vielleicht können Sie erreichen, dass der Versicherer die Kündigung zurücknimmt und den Vertrag zu veränderten Konditionen fortsetzt.

Denkbar ist zum Beispiel, dass Sie auf bestimmte Leistungen verzichten, eine höhere Prämie in Kauf nehmen oder die Selbstbeteiligung nach oben setzen. Möglicherweise lässt die Versicherung mit sich reden, wenn Sie sich bereit erklären, gewisse Auflagen zu erfüllen, etwa einen abschließbaren Stellplatz zu mieten.

Doch natürlich müssen Sie sich nicht verbiegen. Wären die Bedingungen zu schlecht, macht es keinen Sinn, am Vertrag festzuhalten. Aber die Praxis zeigt, dass die Versicherungen durchaus mit sich reden lassen.

Und wenn die Versicherung zunächst fortgesetzt werden kann, gewinnen Sie Zeit. So können Sie sich in aller Ruhe nach einem neuen Versicherer umschauen und die bestehende Police dann zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

2. Bitten Sie um eine Kündigungsumkehr

Verweigert der Versicherer eine Fortsetzung des Vertrags oder können Sie keine akzeptablen Konditionen aushandeln, sollten Sie ihn darum bitten, die Kündigung zurückzunehmen, damit Sie selbst den Vertrag kündigen können.

Es geht also nicht darum, den Vertrag fortzuführen. Ihr Ziel ist vielmehr, den Versicherer dazu zu bringen, dass er Ihnen ermöglicht, den Vertrag zu beenden.

Diese sogenannte Kündigungsumkehr bietet den Vorteil, dass Sie beim neuen Antrag nicht angeben müssen, dass Ihnen die Kfz-Versicherung gekündigt worden ist. Stattdessen können Sie ankreuzen, dass Sie den Vertrag gekündigt haben. Dadurch steigen Ihre Chancen, einen neuen Vertrag zu fairen Konditionen abzuschließen.

Allerdings geht der Plan nur auf, wenn Sie keinen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft haben. Dieses System ähnelt der Schufa und wird umgangssprachlich auch Schwarze Liste genannt. In dem Verzeichnis werden Versicherungsnehmer erfasst, die zum Beispiel auffällig oft Schäden melden oder anderweitig Vertragspflichten verletzt haben.

Bei einer Kfz-Versicherung ist die Gefahr, dass Sie gar keinen Vertrag bekommen, zwar nicht allzu groß. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Deshalb werden Ihnen die Versicherer Policen anbieten. Allerdings können die Konditionen eben nicht besonders berauschend sein.

Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung sieht die Sache schon anders aus. Denn diese Versicherungen sind freiwillig. Folglich können die Versicherer selbst entscheiden, wem sie diesen Versicherungsschutz zur Verfügung stellen.