Gekündigt in der Probezeit: Diese Optionen haben Sie

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Gekündigt in der Probezeit
Dass ein Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit wieder gekündigt wird, kommt öfter vor, als Sie vielleicht vermuten.

Manchmal hält die Freude über einen neuen Job nicht sehr lange an. Kaum haben Sie damit begonnen, sich einzugewöhnen, die Abläufe zu verinnerlichen und die Kollegen kennenzulernen, flattert auch schon die Kündigung ins Haus. In der Probezeit gekündigt zu werden, ist zweifelsohne bitter. Zumal Sie nicht nur die Enttäuschung wegstecken und die Jobsuche von vorne starten müssen. Vielmehr brauchen Sie für die nächsten Bewerbungen auch noch eine Erklärung für die Kündigung in der Probezeit. Aber die Welt geht deswegen nicht unter. Und wenn Sie aus der Erfahrung lernen, kann die Kündigung während der Probezeit sogar eine echte Chance sein.

Auf der Suche nach einem neuen Job haben Sie vermutlich jede Menge Stellenanzeigen studiert, Bewerbungen geschrieben und Vorstellungsgespräche geführt. Und bestimmt waren Sie froh, als Sie endlich eine Zusage in der Tasche hatten und den Arbeitsvertrag unterschreiben konnten.

Umso größer ist der Schock, wenn Ihnen der Arbeitgeber mitteilt, dass das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus nicht fortgeführt wird.

Nur: Was sollten Sie jetzt tun? Müssen Sie es akzeptieren, wenn Sie in der Probezeit gekündigt wurden? Oder können Sie sich gegen die Kündigung wehren? Und wie erklären Sie das schnelle Aus in den nächsten Bewerbungen? Wir geben Antworten!

Was ist die Probezeit eigentlich genau?

Hierzulande gibt es kaum einen Arbeitsvertrag, der keine Probezeit vorsieht. Wie der Name schon andeutet, versteht sich die Probezeit als ein Zeitraum, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausprobieren können, ob und wie gut die Zusammenarbeit klappt.

Die Probezeit bietet also die Chance, dass sich beide Seiten richtig kennenlernen. Sie können testen, ob alles passt und die Voraussetzungen dafür, längerfristig zusammenzuarbeiten, gegeben sind.

Gleichzeitig sind die Bedingungen für eine Kündigung während der Probezeit lockerer. Kommen Sie als Arbeitnehmer zu dem Ergebnis, dass die Stelle doch nicht das Richtige für Sie ist, können Sie mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen.

Andersherum gilt das aber auch für den Arbeitgeber. Ist er zum Beispiel mit Ihren Leistungen nicht zufrieden, kann er Sie bis zum letzten Tag der Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist entlassen.

Experten schätzen den Umfang der Arbeitsverhältnisse, die noch in der Probezeit wieder gekündigt werden, auf etwa 20 bis 25 Prozent. Es kommt also gar nicht so selten vor, dass Unternehmen und auch Mitarbeiter die Probezeit tatsächlich für eine Zusammenarbeit auf Probe nutzen – und im Zweifel zeitnah wieder beenden, wenn es eben doch nicht passt.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Probezeit?

Im Zusammenhang mit der Probezeit spielt § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine wichtige Rolle. Darin heißt es nämlich in Absatz 3:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Die Formulierung einer vereinbarten Probezeit weißt zunächst einmal darauf hin, dass gar nicht unbedingt eine Probezeit vereinbart werden muss. Vielmehr handelt es sich um eine Absprache, die auf freiwilliger Basis zustande kommt.

In der Praxis ist es aber in aller Regel so, dass ein Arbeitsverhältnis erst einmal auf Probe geschlossen wird und später dann in ein unbefristetes oder zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis übergeht.

Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass die Dauer der Probezeit maximal sechs Monate betragen darf. Gleiches gilt für die Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Im Arbeitsvertrag können Sie mit Ihrem Arbeitgeber aber auch eine kürzere Probezeit und eine längere Kündigungsfrist vereinbaren. Und ein Tarifvertrag kann noch einmal ganz andere Zeitfenster vorsehen. Tatsächlich bleibt es aber meist bei den gesetzlichen Vorgaben.

Übrigens: Während die Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis freiwillig ist, ist sie bei einer Berufsausbildung Pflicht. Hier besagt nämlich § 20 BBiG (Berufsbildungsgesetz), dass ein Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit zwischen einem und vier Monaten beginnen muss.

Gekündigt in der Probezeit – was nun?

Entschließt sich der Arbeitgeber dazu, Ihnen während der Probezeit zu kündigen, wird Ihnen zunächst nicht viel anderes übrig bleiben, als die Kündigung zu akzeptieren. Es gibt zwar einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Doch der Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) greift erst, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Nachdem die Probezeit normalerweise sechs Monate dauert, haben Sie in dieser Zeit somit keinen Kündigungsschutz. Tatsächlich hängt der Kündigungsschutz aber gar nicht mit einer Probezeit zusammen. Stattdessen bezieht er sich auf die Zeit.

Das heißt: Auf den Kündigungsschutz können Sie sich so oder so erst ab dem siebten Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, berufen. Ob und für welchen Zeitraum eine Probezeit vereinbart war, spielt dabei keine Rolle.

Wehren können Sie sich gegen eine Kündigung in der Probezeit deshalb nicht. Eine Ausnahme wäre nur dann gegeben, wenn die Kündigung unsittlich oder treuwidrig war. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Alter, Ihre ethnische Herkunft oder Ihre sexuelle Orientierung der wahre Kündigungsgrund war. Doch ob Sie diesen Nachweis führen können, ist fraglich.

Und in der Praxis ist es ohnehin fast immer so, dass ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit gekündigt wird, weil der neue Mitarbeiter fachlich nicht überzeugt oder persönlich nicht ins Team passt.

Analysieren Sie die Gründe für die Kündigung

Die meisten Arbeitnehmer wissen, dass das Arbeitsverhältnis in der ersten Zeit auf wackeligen Beinen steht und im ersten halben Jahr kein Kündigungsschutz gegeben ist. Trotzdem ist der Schreck groß, wenn der Arbeitsvertrag während oder zum Ende der Probezeit wieder aufgelöst wird.

Zunächst einmal ist sehr wichtig, dass Sie die Kündigung nicht als persönliches Scheitern einordnen. Dass es für Sie in diesem Unternehmen nicht weitergeht, liegt in erster Linie daran, dass der Arbeitgeber, die Stelle und Sie nicht zusammengepasst haben. Und die Probezeit ist dafür da, um genau das herauszufinden.

Es gibt also keinen Anlass, um in Selbstzweifeln oder Selbstmitleid zu versinken. Vielmehr sollten Sie möglichst objektiv die Gründe analysieren, die zur Kündigung geführt haben. Daraus können und sollten Sie für die Zukunft lernen.

Nun ist es aber so, dass bei einer Kündigung in der Probezeit keine Angabe von Gründen notwendig ist. Es reicht, wenn der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich erklärt und die zweiwöchige Frist einhält. Begründen muss er seine Entscheidung nicht.

Trotzdem sollten Sie nachfragen, ob Ihr Vorgesetzter zu einem Vier-Augen-Gespräch bereit ist. In ruhiger und professioneller Atmosphäre können Sie dann gemeinsam die Probezeit Revue passieren lassen und Bilanz ziehen. Bei diesem Gespräch sollten Sie aber unbedingt folgende Tipps beherzigen:

  • Hören Sie aufmerksam zu und bleiben Sie sachlich.
  • Zeigen Sie sich einsichtig und bereit, die Kritik anzunehmen und daraus zu lernen.
  • Sparen Sie sich irgendwelche Vorwürfe und versuchen Sie nie, den Kollegen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Verfallen Sie nicht in eine Opferrolle!
  • Fragen Sie den Vorgesetzten, was Sie aus seiner Sicht besser machen können und ob er Tipps für Ihren weiteren beruflichen Werdegang hat.
  • Bitten Sie um ein einfaches Arbeitszeugnis. (Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in der Probezeit eher unüblich.)
  • Bedanken Sie sich für die Zeit und verabschieden Sie sich freundlich.

Reflektieren Sie für sich selbst

Vielleicht sind Sie zu enttäuscht oder wütend, um sich mit Ihrem Vorgesetzten zusammenzusetzen. Oder ein klärendes Gespräch kommt einfach nicht zustande. Möglich ist aber auch, dass bei dem Gespräch einige Fragen offen bleiben. In diesen Fällen sollten Sie sich Ihre eigenen Gedanken machen:

  • War die Kündigung wirklich so eine große Überraschung? Oder gab es nicht vorher schon Anzeichen?
  • Wo haben Sie Fehler gemacht oder sich falsch verhalten?
  • In welchen Bereichen müssen Sie an Ihren fachlichen Kompetenzen oder an sich selbst noch arbeiten?
  • Was nehmen Sie aus der Tätigkeit mit, auch wenn sie nur kurz angedauert hat?
  • Welche Lehren können Sie für sich ziehen und was würden Sie beim nächsten Mal anders oder besser machen?

Natürlich ist es sehr viel einfacher, über den Job und die Kollegen zu schimpfen oder das Unternehmen mit seinen überzogenen Erwartungen als Schuldigen auszumachen. Doch etwas lernen und die Erfahrung für sich nutzen, können Sie nur, wenn Sie die Sache neutral überdenken und sich eigene Fehler eingestehen.

Machen Sie sich klar: Niederlagen gehören im Berufsleben dazu. Aber gerade Fehler und Rückschläge bringen Sie persönlich und fachlich sehr viel weiter, als wenn immer alles nur gut läuft.

Und wer weiß, vielleicht stellt sich schon bald heraus, dass das frühe Ende ein echter Glücksfall war. Nämlich dann, wenn Sie mit der nächsten Stelle Ihren echten Traumjob gefunden haben.

Wie erkläre ich die frühe Kündigung bei den nächsten Bewerbungen?

Ist die Kündigung ausgesprochen, müssen Sie sich erneut auf Jobsuche begeben. Je nachdem, aus welcher Situation heraus Sie sich beworben hatten, sollten Sie außerdem daran denken, sich zeitnah bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu melden. Denn bis es mit einer neuen Stelle klappt, muss zumindest die finanzielle Seite sichergestellt sein.

Doch spätestens, wenn Sie interessante Inserate gefunden haben und sich auf diese Jobs bewerben wollen, tauchen die nächsten Fragen auf. Immerhin umfasst Ihr beruflicher Werdegang nun eine Station mehr, die Sie geschickt unterbringen müssen.

Muss ich die kurze Anstellung in der Bewerbung überhaupt erwähnen?

Grundsätzlich bleibt es Ihnen selbst überlassen, ob Sie die kurze Anstellung in Ihrer Bewerbung und später im Vorstellungsgespräch erwähnen oder nicht. Nur dürfen Sie eben auch keine Lügen auftischen. Wenn Sie die Station verschweigen, könnte sich deshalb eine Lücke in Ihrem Lebenslauf ergeben.

Daher unser Tipp: Erfolgte die Kündigung nach weniger als zwei Monaten, können Sie das Arbeitsverhältnis außen vor lassen. Waren Sie länger bei dem Arbeitgeber tätig, führen Sie die Stelle besser als Station in Ihrem Lebenslauf auf. So vermeiden Sie eine Lücke, die noch schwerer zu erklären ist, als die Kündigung in der Probezeit.

Belassen Sie es aber dabei, die Station nur im Lebenslauf anzugeben. Im Anschreiben gehen Sie nicht darauf ein. Erklärungen können Sie später beim Vorstellungsgespräch noch nachliefern.

Wie erkläre ich, dass ich in der Probezeit gekündigt wurde?

Fragt Sie der Personaler beim Vorstellungsgespräch, warum die Beschäftigung nur so kurz ging und ob Sie in der Probezeit gekündigt haben oder wurden, müssen Sie bei der Wahrheit bleiben. Aber Sie müssen auch nicht zu sehr ins Detail gehen. Führen Sie sich vor Augen, dass den Personaler vor allem zwei Dinge interessieren, nämlich:

  • Habe ich mich vertan und bringt der Bewerber die fachliche oder persönliche Eignung für die Stelle doch nicht mit?
  • Hat der Bewerber aus der Kündigung gelernt, so dass ihm die Fehler kein zweites Mal unterlaufen werden?

Es bringt deshalb gar nichts, wenn Sie nun über den Arbeitgeber herziehen oder sich als das arme Opfer darstellen. Durch so ein trotziges und kindisches Verhalten sammeln Sie letztlich nur Minuspunkte.

Zeigen Sie sich stattdessen professionell und souverän: Erklären Sie in kurzen Worten, warum die Stelle nicht das Richtige für Sie war. Schließlich ist möglich, dass Sie Ihre Kompetenzen nicht einbringen konnten, weil die Aufgaben ganz anders waren, als erwartet. Vielleicht haben Sie auch einfach keinen Zugang zum Team gefunden. Oder Sie haben eingesehen, dass Sie in einem anderen Tätigkeitsbereich besser aufgehoben sind.

Machen Sie klar, dass Sie die Kritik für sich umsetzen konnten, aus der Erfahrung gelernt haben und jetzt voller Motivation neu durchstarten wollen. Kein Personaler wird einen Ausrutscher überbewerten, wenn ansonsten alles passt.

Fazit zur Kündigung in der Probezeit

Keine Frage: In der Probezeit gekündigt zu werden, ist keine schöne Erfahrung. Aber die Probezeit ist dafür gedacht, sich genauer kennenzulernen und auszuprobieren, ob eine langfristige Zusammenarbeit funktionieren könnte.

Stellt sich heraus, dass Sie, die Stelle und der Arbeitgeber nicht richtig zusammenpassen, endet das Arbeitsverhältnis auf Probe. Das heißt andersherum aber nichts anderes, als dass der Job in der jetzigen Situation einfach nicht das Richtige für Sie war.

Deshalb: Verbuchen Sie die Tätigkeit als lehrreiche Erfahrung und ziehen Sie Ihre Schlüsse daraus. Nehmen Sie beim nächsten Mal nur einen Job an, von dem Sie überzeugt sind und in den Sie sich voll einbringen wollen. Geben Sie Ihr Bestes und sprechen Sie es offen an, wenn Sie Fragen haben oder Missverständnisse vermuten.

Dann sollte nichts mehr schiefgehen.