Aktualisiert am 5. April 2026 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Übersicht wurde von Arbeitsrechtsexperten sorgfältig geprüft und bietet eine fundierte Orientierung für Arbeitnehmer, die während der Probezeit gekündigt wurden. Sie berücksichtigt die besonderen rechtlichen Bedingungen der Probezeit und gibt praktische Handlungsempfehlungen für diese spezielle Situation.
*Gekündigt in der Probezeit? Das sollten Sie wissen und tun:
- Kündigungsfrist prüfen
- In der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eventuell vereinbarte kürzere Fristen
- Rechtmäßigkeit der Kündigung
- In der Probezeit genießen Sie keinen allgemeinen Kündigungsschutz
- Arbeitgeber müssen keinen Grund für die Kündigung angeben
- Ausnahmen: Diskriminierung, Schwangerschaft, Schwerbehinderung
- Arbeitszeugnis anfordern
- Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Bitten Sie um eine wohlwollende Formulierung trotz kurzer Beschäftigungsdauer
- Finanzielle Aspekte klären
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Klären Sie offene Gehaltsansprüche und Urlaubsabgeltung
- Arbeitspapiere sichern
- Fordern Sie alle notwendigen Unterlagen an:
- Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur
- Lohnsteuerbescheinigung
- Sozialversicherungsnachweis
- Fordern Sie alle notwendigen Unterlagen an:
- Reflection und Lernprozess
- Analysieren Sie mögliche Gründe für die Kündigung
- Nutzen Sie die Erfahrung für Ihre berufliche Weiterentwicklung
- Neue Jobsuche starten
- Aktualisieren Sie Ihren Lebenslauf
- Bereiten Sie eine Erklärung für die kurze Beschäftigungsdauer vor
- Melden Sie sich arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit
- Netzwerk aktivieren
- Informieren Sie Ihr berufliches Netzwerk über Ihre Jobsuche
- Nutzen Sie soziale Medien und Karriereplattformen
- Weiterbildung in Betracht ziehen
- Nutzen Sie die Zeit für Fortbildungen oder Umschulungen
- Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten
- Positive Einstellung bewahren
- Betrachten Sie die Situation als Chance für einen Neuanfang
- Fokussieren Sie sich auf Ihre Stärken und Fähigkeiten*
Was ist die Probezeit eigentlich genau?
Hierzulande gibt es kaum einen Arbeitsvertrag, der keine Probezeit vorsieht. Wie der Name schon andeutet, versteht sich die Probezeit als ein Zeitraum, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausprobieren können, ob und wie gut die Zusammenarbeit klappt.Gibt es gesetzliche Regelungen zur Probezeit?
Im Zusammenhang mit der Probezeit spielt § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine wichtige Rolle. Darin heißt es nämlich in Absatz 3:Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.Die Formulierung einer vereinbarten Probezeit weißt zunächst einmal darauf hin, dass gar nicht unbedingt eine Probezeit vereinbart werden muss. Vielmehr handelt es sich um eine Absprache, die auf freiwilliger Basis zustande kommt. In der Praxis ist es aber in aller Regel so, dass ein Arbeitsverhältnis erst einmal auf Probe geschlossen wird und später dann in ein unbefristetes oder zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Der Gesetzgeber schreibt außerdem vor, dass die Dauer der Probezeit maximal sechs Monate betragen darf. Gleiches gilt für die Kündigungsfrist von zwei Wochen. Im Arbeitsvertrag können Sie mit Ihrem Arbeitgeber aber auch eine kürzere Probezeit und eine längere Kündigungsfrist vereinbaren. Und ein Tarifvertrag kann noch einmal ganz andere Zeitfenster vorsehen. Tatsächlich bleibt es aber meist bei den gesetzlichen Vorgaben.
Gekündigt in der Probezeit – was nun?
Entschließt sich der Arbeitgeber dazu, Ihnen während der Probezeit zu kündigen, wird Ihnen zunächst nicht viel anderes übrig bleiben, als die Kündigung zu akzeptieren. Es gibt zwar einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Doch der Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) greift erst, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Nachdem die Probezeit normalerweise sechs Monate dauert, haben Sie in dieser Zeit somit keinen Kündigungsschutz. Tatsächlich hängt der Kündigungsschutz aber gar nicht mit einer Probezeit zusammen. Stattdessen bezieht er sich auf die Zeit.Analysieren Sie die Gründe für die Kündigung
Die meisten Arbeitnehmer wissen, dass das Arbeitsverhältnis in der ersten Zeit auf wackeligen Beinen steht und im ersten halben Jahr kein Kündigungsschutz gegeben ist. Trotzdem ist der Schreck groß, wenn der Arbeitsvertrag während oder zum Ende der Probezeit wieder aufgelöst wird.- Hören Sie aufmerksam zu und bleiben Sie sachlich.
- Zeigen Sie sich einsichtig und bereit, die Kritik anzunehmen und daraus zu lernen.
- Sparen Sie sich irgendwelche Vorwürfe und versuchen Sie nie, den Kollegen die Schuld in die Schuhe zu schieben. Verfallen Sie nicht in eine Opferrolle!
- Fragen Sie den Vorgesetzten, was Sie aus seiner Sicht besser machen können und ob er Tipps für Ihren weiteren beruflichen Werdegang hat.
- Bitten Sie um ein einfaches Arbeitszeugnis. (Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in der Probezeit eher unüblich.)
- Bedanken Sie sich für die Zeit und verabschieden Sie sich freundlich.
Reflektieren Sie für sich selbst
Vielleicht sind Sie zu enttäuscht oder wütend, um sich mit Ihrem Vorgesetzten zusammenzusetzen. Oder ein klärendes Gespräch kommt einfach nicht zustande. Möglich ist aber auch, dass bei dem Gespräch einige Fragen offen bleiben. In diesen Fällen sollten Sie sich Ihre eigenen Gedanken machen:- War die Kündigung wirklich so eine große Überraschung? Oder gab es nicht vorher schon Anzeichen?
- Wo haben Sie Fehler gemacht oder sich falsch verhalten?
- In welchen Bereichen müssen Sie an Ihren fachlichen Kompetenzen oder an sich selbst noch arbeiten?
- Was nehmen Sie aus der Tätigkeit mit, auch wenn sie nur kurz angedauert hat?
- Welche Lehren können Sie für sich ziehen und was würden Sie beim nächsten Mal anders oder besser machen?
Wie erkläre ich die frühe Kündigung bei den nächsten Bewerbungen?
Ist die Kündigung ausgesprochen, müssen Sie sich erneut auf Jobsuche begeben. Je nachdem, aus welcher Situation heraus Sie sich beworben hatten, sollten Sie außerdem daran denken, sich zeitnah bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu melden. Denn bis es mit einer neuen Stelle klappt, muss zumindest die finanzielle Seite sichergestellt sein. Doch spätestens, wenn Sie interessante Inserate gefunden haben und sich auf diese Jobs bewerben wollen, tauchen die nächsten Fragen auf. Immerhin umfasst Ihr beruflicher Werdegang nun eine Station mehr, die Sie geschickt unterbringen müssen.Muss ich die kurze Anstellung in der Bewerbung überhaupt erwähnen?
Grundsätzlich bleibt es Ihnen selbst überlassen, ob Sie die kurze Anstellung in Ihrer Bewerbung und später im Vorstellungsgespräch erwähnen oder nicht. Nur dürfen Sie eben auch keine Lügen auftischen. Wenn Sie die Station verschweigen, könnte sich deshalb eine Lücke in Ihrem Lebenslauf ergeben. Daher unser Tipp: Erfolgte die Kündigung nach weniger als zwei Monaten, können Sie das Arbeitsverhältnis außen vor lassen. Waren Sie länger bei dem Arbeitgeber tätig, führen Sie die Stelle besser als Station in Ihrem Lebenslauf auf. So vermeiden Sie eine Lücke, die noch schwerer zu erklären ist, als die Kündigung in der Probezeit.Wie erkläre ich, dass ich in der Probezeit gekündigt wurde?
Fragt Sie der Personaler beim Vorstellungsgespräch, warum die Beschäftigung nur so kurz ging und ob Sie in der Probezeit gekündigt haben oder wurden, müssen Sie bei der Wahrheit bleiben. Aber Sie müssen auch nicht zu sehr ins Detail gehen. Führen Sie sich vor Augen, dass den Personaler vor allem zwei Dinge interessieren, nämlich:- Habe ich mich vertan und bringt der Bewerber die fachliche oder persönliche Eignung für die Stelle doch nicht mit?
- Hat der Bewerber aus der Kündigung gelernt, so dass ihm die Fehler kein zweites Mal unterlaufen werden?
Fazit zur Kündigung in der Probezeit
Keine Frage: In der Probezeit gekündigt zu werden, ist keine schöne Erfahrung. Aber die Probezeit ist dafür gedacht, sich genauer kennenzulernen und auszuprobieren, ob eine langfristige Zusammenarbeit funktionieren könnte. Stellt sich heraus, dass Sie, die Stelle und der Arbeitgeber nicht richtig zusammenpassen, endet das Arbeitsverhältnis auf Probe. Das heißt andersherum aber nichts anderes, als dass der Job in der jetzigen Situation einfach nicht das Richtige für Sie war. Deshalb: Verbuchen Sie die Tätigkeit als lehrreiche Erfahrung und ziehen Sie Ihre Schlüsse daraus. Nehmen Sie beim nächsten Mal nur einen Job an, von dem Sie überzeugt sind und in den Sie sich voll einbringen wollen. Geben Sie Ihr Bestes und sprechen Sie es offen an, wenn Sie Fragen haben oder Missverständnisse vermuten. Dann sollte nichts mehr schiefgehen.⏱️ Fristen & Neuerungen 2026
| Typ | Frist / Regelung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist Probezeit | 2 Wochen (jederzeit zum beliebigen Tag) | § 622 Abs. 3 BGB |
| Max. Probezeit | 6 Monate | § 622 Abs. 3 BGB |
| Kündigungsschutzgesetz | Gilt erst ab 7 Monat & 10+ Mitarbeiter | § 1 KSchG |
Häufige Fragen 2026 (FAQ)
In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können jederzeit kündigen.
Nein – das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit besteht kein allgemeiner Kündigungsschutz.
Nein – in der Probezeit ist keine Begründung erforderlich. Eine Kündigung wegen Diskriminierung (Alter, Geschlecht, Herkunft) ist aber trotzdem unzulässig.