Aktualisiert am 5. April 2026 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Mustervorlage zum Abbestellen eines Newsletters wurde von Datenschutzexperten sorgfältig geprüft und entspricht den aktuellen rechtlichen Anforderungen der DSGVO. Sie berücksichtigt das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und gewährleistet eine klare Kommunikation Ihres Abbestellwunsches.
*Betreff: Abbestellung Newsletter
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich den Newsletter von _______ (Firmenname/Websitename) mit sofortiger Wirkung abbestellen.
Meine E-Mail-Adresse lautet: _______
Ich widerrufe meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Newsletterzwecke. Bitte entfernen Sie meine E-Mail-Adresse umgehend aus Ihrem Newsletterverteiler.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bitte ich Sie, mir die Löschung meiner Daten aus Ihrem System zu bestätigen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Telefon: _______ E-Mail: _______
Ich bedanke mich für Ihre prompte Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
Ort, Datum: _______*
Was ist ein Newsletter?
Wörtlich ins Deutsche übersetzt, bedeutet Newsletter soviel wie Brief mit Nachrichten. Um Nachrichten im eigentlichen Sinne geht es in einem Newsletter aber eher selten. Vielmehr verschicken Webseiten-Betreiber, Online-Shops und andere Unternehmen in gewissen Abständen ihre Newsletter, um damit zum Beispiel über Sonderangebote oder neue Beiträge auf der Seite zu informieren. Dabei gehört der Newsletter zwar in den Bereich der Werbung. Aber für den Versand gibt es klare Regeln. So darf Ihnen niemand unaufgefordert Newsletter schicken. Stattdessen müssen Sie sich in den Verteiler eingetragen haben.Wann handelt es sich um Spam?
Beim Newsletter handelt es sich um eine Form der Werbung, die sowohl erlaubt als auch erwünscht ist. Im Unterschied dazu sind Spam Mails ungewollte Nachrichten. Die Informationen haben Sie nicht angefordert und oft gibt es zwischen Ihnen und dem Absender noch nicht einmal eine geschäftliche Beziehung. Spam kann harmlos sein und einfach nur für Produkte oder Dienstleistungen werben. Aber auch Phishing-Nachrichten und E-Mails mit Schadsoftware oder Viren im Anhang können in diese Kategorie fallen. Ähnlich wie unerwünschte Telefonwerbung ist auch Spam nicht erlaubt.Doch Achtung!
Nicht alle Anbieter nutzen das Double-Opt-in-Verfahren. Hintergrund hierzu ist, dass Werbung auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erlaubt ist, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Die erste Bedingung ist, dass Sie Kunde des Anbieters sind. Als zweite Bedingung kommt dazu, dass es in der Werbung um Themen gehen muss, die direkt mit Ihren Einkäufen zusammenhängen. Der Anbieter darf nur für Produkte oder Dienstleistungen werben, die denen ähneln, die Sie bereits erworben haben. Die dritte Bedingung ist, dass Sie der Anbieter darauf hingewiesen hat, dass und wie Ihre Daten für Werbezwecke verwendet werden. Außerdem muss Sie der Anbieter darüber informiert haben, dass Sie dieser Verwendung jederzeit widersprechen können. Ob diese drei Bedingungen erfüllt sind, ist in der Praxis nicht immer so einfach zu beurteilen. Vor allem die Frage, was ähnliche Themen, Produkte oder Dienste sind, ist mitunter strittig. Doch wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann es sein, dass Sie nach einem Online-Einkauf Newsletter bekommen, obwohl Sie diese nicht aktiv abonniert haben. Trotzdem sind diese Nachrichten dann kein Spam, sondern erlaubte Newsletter.Wie kann ich Newsletter abbestellen?
In jedem Newsletter muss es eine Möglichkeit zum Abbestellen geben. Und in den meisten Fällen ist dafür ein Link eingebettet. Um zu kündigen, gehen Sie dann so vor:- Zunächst öffnen Sie den Newsletter, den Sie abbestellen wollen.
- Anschließend suchen Sie nach einem Hinweis wie „Abmelden“, „Unsubscribe“ oder „Wenn Sie künftig keine Newsletter mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.“ Meist befindet sich der Link ziemlich am Ende der E-Mail.
- Haben Sie den Link gefunden, klicken Sie darauf.
- Daraufhin öffnet sich eine Internetseite.
- Auf der Webseite steht entweder, dass Sie sich erfolgreich abgemeldet haben. Oder Sie werden dazu aufgefordert, die Abmeldung mit einem Klick auf einen entsprechenden Button zu bestätigen. Manchmal müssen Sie auch noch einmal Ihre E-Mail-Adresse eintippen, um sich aus dem Verteiler auszutragen.
- Sobald der Hinweis auf die erfolgreiche Abmeldung erscheint, ist der Newsletter abbestellt.
Muss ich eine Frist beachten, wenn ich mich von einem Newsletter abmelden will?
Möchten Sie einen Newsletter abonnieren, können Sie sich jederzeit anmelden. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingetragen und bestätigt haben, nimmt Sie der Anbieter in den Verteiler auf. Der nächste Newsletter, der verschickt wird, landet dann auch in Ihrem elektronischen Postfach. Wie die Anmeldung ist auch die Abmeldung jederzeit möglich. Anders als zum Beispiel bei einem Vertrag gibt es beim Newsletter weder eine Mindestlaufzeit, wie lange Sie ihn abonnieren müssen, noch so etwas wie eine Kündigungsfrist.Was ist, wenn ich den Newsletter nach dem Abbestellen trotzdem weiterhin bekomme?
Das Abbestellen vom Newsletter muss eigentlich genauso einfach sein wie das Anmelden. Der Gesetzgeber verpflichtet den Anbieter dazu, Ihnen in jedem Newsletter eine Möglichkeit zu zeigen, wie Sie sich jederzeit schnell und unkompliziert abmelden können. Haben Sie den Abmelde-Link angeklickt, erscheint auf der Webseite die Bestätigung, dass Sie den Newsletter erfolgreich abbestellt haben. Teilweise schickt Ihnen der Anbieter auch noch einmal eine E-Mail zu, in der er bestätigt, dass Sie aus dem Verteiler ausgetragen wurden.Wie sollte ich mit Spam Mails verfahren?
Anders als einen Newsletter können Sie Spam nicht so einfach abbestellen. Auch in diesen Werbe-Mails gibt es zwar meistens einen Link, durch den Sie sich abmelden können. Doch wenn Sie den Link nutzen, erreichen Sie oft genau das Gegenteil.⏱️ Fristen & Neuerungen 2026
| Typ | Frist / Regelung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Widerruf der Einwilligung | Jederzeit wirksam möglich | Art. 7 Abs. 3 DSGVO |
| Löschung der Daten | Unverzüglich nach Widerruf (max. 30 Tage) | Art. 17 DSGVO |
| Bestätigung der Löschung | Schriftliche Bestätigung auf Anfrage | Art. 17 DSGVO |
Häufige Fragen 2026 (FAQ)
Ja – jederzeit und ohne Angabe von Gründen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Nutzen Sie den Abmeldelink im Newsletter oder schicken Sie unsere Vorlage per E-Mail.
Der Versender muss Ihre Daten unverzüglich löschen (Art. 17 DSGVO). Sie können eine Bestätigung der Löschung anfordern.
Senden Sie eine förmliche Abmahnung nach Art. 17 DSGVO und wenden Sie sich bei weiteren Verstößen an Ihre Landesdatenschutzbehörde oder einen Anwalt.