Newsletter abbestellen: Schnell, effektiv und sicher

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Newsletter abbestellen
Ein paar Klicks reichen aus, wenn Sie Newsletter abbestellen wollen.

Vermutlich kennen Sie es auch: Beim Surfen im Internet sind Sie auf eine interessante Seite gestoßen und haben sich, ohne groß zu überlegen, für den Newsletter angemeldet. Oder Sie haben den Newsletter von einem Online-Shop abonniert, weil die Anmeldung mit einem Rabatt oder einem Gutschein belohnt wurde. Doch inzwischen trudeln ständig irgendwelche Newsletter ein, die Sie eigentlich gar nicht wollen und ohnehin nicht lesen. Spätestens, wenn das digitale Postfach zunehmend überquillt, wird es Zeit, auszumisten. Dabei ist das Abmelden keine große Sache. Wir erklären, wie Sie schnell und sicher Newsletter abbestellen können.

Was Werbebriefe, Prospekte und Kataloge im normalen Briefkasten sind, sind Newsletter und Spam im elektronischen Postfach. Dabei werden Newsletter und Spam im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Werbung in einen Topf geworfen. Doch das stimmt so nicht. Denn zwischen den beiden Nachrichten gibt es ein paar grundlegende Unterschiede.

In diesem Beitrag erklären wir, was Newsletter von Spam Mails unterscheidet. Außerdem wir zeigen Ihnen, wie Sie Newsletter abbestellen und wie Sie mit Spam umgehen sollten.

Was ist ein Newsletter?

Wörtlich ins Deutsche übersetzt, bedeutet Newsletter soviel wie Brief mit Nachrichten. Um Nachrichten im eigentlichen Sinne geht es in einem Newsletter aber eher selten. Vielmehr verschicken Webseiten-Betreiber, Online-Shops und andere Unternehmen in gewissen Abständen ihre Newsletter, um damit zum Beispiel über Sonderangebote oder neue Beiträge auf der Seite zu informieren.

Dabei gehört der Newsletter zwar in den Bereich der Werbung. Aber für den Versand gibt es klare Regeln. So darf Ihnen niemand unaufgefordert Newsletter schicken. Stattdessen müssen Sie sich in den Verteiler eingetragen haben.

Newsletter sind also grundsätzlich E-Mails, die Sie durch Ihre Anmeldung anfordern.

Ihre Rechte als Verbraucher waren auch vorher schon durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Doch seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, sind die Regeln für den Newsletter-Versand noch strenger.

Das beginnt schon bei der Anmeldung. Hier wird nämlich das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren angewendet. Wenn Sie einen Newsletter abonnieren möchten, registrieren Sie sich zunächst mit Ihrer E-Mail-Adresse.

Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail, in der Sie bestätigen müssen, dass Sie künftig den Newsletter bekommen wollen. Diese doppelte Bestätigung soll dafür sorgen, dass Sie keine Newsletter erhalten, für die Sie sich gar nicht angemeldet haben.

Auch was die Kündigung angeht, gibt es klare Vorgaben. So muss jeder Newsletter eine Möglichkeit enthalten, wie Sie ihn abbestellen können. Das ergibt sich aus § 7 UWG und Art. 7 Abs. 3 im zweiten Kapitel der DSGVO. Für die Abmeldung kann der Newsletter zum Beispiel einen Link oder einen Hinweis enthalten. Dazu gleich mehr.

Wann handelt es sich um Spam?

Beim Newsletter handelt es sich um eine Form der Werbung, die sowohl erlaubt als auch erwünscht ist. Im Unterschied dazu sind Spam Mails ungewollte Nachrichten. Die Informationen haben Sie nicht angefordert und oft gibt es zwischen Ihnen und dem Absender noch nicht einmal eine geschäftliche Beziehung.

Spam kann harmlos sein und einfach nur für Produkte oder Dienstleistungen werben. Aber auch Phishing-Nachrichten und E-Mails mit Schadsoftware oder Viren im Anhang können in diese Kategorie fallen. Ähnlich wie unerwünschte Telefonwerbung ist auch Spam nicht erlaubt.

Doch Achtung!

Nicht alle Anbieter nutzen das Double-Opt-in-Verfahren. Hintergrund hierzu ist, dass Werbung auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erlaubt ist, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.

Die erste Bedingung ist, dass Sie Kunde des Anbieters sind. Als zweite Bedingung kommt dazu, dass es in der Werbung um Themen gehen muss, die direkt mit Ihren Einkäufen zusammenhängen. Der Anbieter darf nur für Produkte oder Dienstleistungen werben, die denen ähneln, die Sie bereits erworben haben.

Die dritte Bedingung ist, dass Sie der Anbieter darauf hingewiesen hat, dass und wie Ihre Daten für Werbezwecke verwendet werden. Außerdem muss Sie der Anbieter darüber informiert haben, dass Sie dieser Verwendung jederzeit widersprechen können.

Ob diese drei Bedingungen erfüllt sind, ist in der Praxis nicht immer so einfach zu beurteilen. Vor allem die Frage, was ähnliche Themen, Produkte oder Dienste sind, ist mitunter strittig. Doch wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann es sein, dass Sie nach einem Online-Einkauf Newsletter bekommen, obwohl Sie diese nicht aktiv abonniert haben. Trotzdem sind diese Nachrichten dann kein Spam, sondern erlaubte Newsletter.

Wie kann ich Newsletter abbestellen?

In jedem Newsletter muss es eine Möglichkeit zum Abbestellen geben. Und in den meisten Fällen ist dafür ein Link eingebettet. Um zu kündigen, gehen Sie dann so vor:

  • Zunächst öffnen Sie den Newsletter, den Sie abbestellen wollen.
  • Anschließend suchen Sie nach einem Hinweis wie „Abmelden“, „Unsubscribe“ oder „Wenn Sie künftig keine Newsletter mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.“ Meist befindet sich der Link ziemlich am Ende der E-Mail.
  • Haben Sie den Link gefunden, klicken Sie darauf.
  • Daraufhin öffnet sich eine Internetseite.
  • Auf der Webseite steht entweder, dass Sie sich erfolgreich abgemeldet haben. Oder Sie werden dazu aufgefordert, die Abmeldung mit einem Klick auf einen entsprechenden Button zu bestätigen. Manchmal müssen Sie auch noch einmal Ihre E-Mail-Adresse eintippen, um sich aus dem Verteiler auszutragen.
  • Sobald der Hinweis auf die erfolgreiche Abmeldung erscheint, ist der Newsletter abbestellt.

Ein Link zum Abmelden ist die gängigste Variante. Aber es gibt auch noch andere Formen. Bei einigen Anbietern müssen Sie die Internetseite aufrufen und sich dort mit Ihren Zugangsdaten anmelden. Erst danach können Sie in Ihrem Kundenkonto den weiteren Erhalt des Newsletters stornieren.

Eine weitere Form ist, dass die Abmeldung über eine E-Mail erfolgt. Sie müssen dann aber kein Kündigungsschreiben verfassen. Stattdessen geben Sie nur einen bestimmten Betreff an und lassen das Textfeld ansonsten leer. Wie der Betreff lauten muss, ist im Newsletter angegeben.

Doch egal, welche Variante der Absender nutzt: Im Text ist genau beschrieben, wie Sie vorgehen sollen, wenn Sie künftig keine Nachrichten mehr bekommen möchten.

Muss ich eine Frist beachten, wenn ich mich von einem Newsletter abmelden will?

Möchten Sie einen Newsletter abonnieren, können Sie sich jederzeit anmelden. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingetragen und bestätigt haben, nimmt Sie der Anbieter in den Verteiler auf. Der nächste Newsletter, der verschickt wird, landet dann auch in Ihrem elektronischen Postfach.

Wie die Anmeldung ist auch die Abmeldung jederzeit möglich. Anders als zum Beispiel bei einem Vertrag gibt es beim Newsletter weder eine Mindestlaufzeit, wie lange Sie ihn abonnieren müssen, noch so etwas wie eine Kündigungsfrist.

Das liegt daran, dass der Anbieter Ihre Daten nur solange für Werbezwecke verwenden darf, wie ihm Ihre Einwilligung dazu vorliegt. Doch Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Annullieren Sie Ihre Anmeldung zum Newsletter, entziehen Sie dem Anbieter die Erlaubnis, Ihnen weiterhin Werbung zuzuschicken. Sobald Sie den Newsletter abbestellen, bekommen Sie deshalb keine Nachrichten mehr.

Was ist, wenn ich den Newsletter nach dem Abbestellen trotzdem weiterhin bekomme?

Das Abbestellen vom Newsletter muss eigentlich genauso einfach sein wie das Anmelden. Der Gesetzgeber verpflichtet den Anbieter dazu, Ihnen in jedem Newsletter eine Möglichkeit zu zeigen, wie Sie sich jederzeit schnell und unkompliziert abmelden können.

Haben Sie den Abmelde-Link angeklickt, erscheint auf der Webseite die Bestätigung, dass Sie den Newsletter erfolgreich abbestellt haben. Teilweise schickt Ihnen der Anbieter auch noch einmal eine E-Mail zu, in der er bestätigt, dass Sie aus dem Verteiler ausgetragen wurden.

Der Verteiler ist dabei auch das Stichwort. Denn nach dem Abbestellen muss Sie der Anbieter umgehend aus der Verteilerliste des Newsletters streichen.

Die Vorgänge rund um die Anmeldung, den Versand und die Abmeldung laufen meist automatisch ab. Doch dabei lassen sich Fehler nie ganz ausschließen. Haben Sie nach dem Abbestellen keine Bestätigung bekommen oder landet der Newsletter nach wie vor in Ihrem E-Mail-Postfach, sollten Sie sich an den Absender wenden.

Schreiben Sie ihm eine kurze E-Mail, dass Sie die Werbung künftig nicht mehr erhalten wollen. Ein seriöser Anbieter hält sich an die rechtlichen Vorgaben und wird Ihrem Wunsch nachkommen.

Sollte auch Ihre Nachricht keinen Erfolg haben, können Sie den Anbieter noch einmal mit Nachdruck an die Gesetze erinnern und dazu auffordern, den Newsletter-Versand an Sie einzustellen. Schließlich macht sich der Absender strafbar, wenn er Sie ohne Ihre Einwilligung mit Werbung behelligt.

Der nächste Schritt wäre dann der Gang zum Anwalt. Er kann eine Abmahnung veranlassen. Spätestens dann sollte der unerwünschte Newsletter Geschichte sein.

Wie sollte ich mit Spam Mails verfahren?

Anders als einen Newsletter können Sie Spam nicht so einfach abbestellen. Auch in diesen Werbe-Mails gibt es zwar meistens einen Link, durch den Sie sich abmelden können. Doch wenn Sie den Link nutzen, erreichen Sie oft genau das Gegenteil.

Klicken Sie den Link an, bestätigen Sie dem Absender damit nämlich, dass die Mail-Adresse funktioniert und genutzt wird.

Das Ergebnis kann dann sein, dass Sie nur noch mehr Werbe-Müll bekommen. Das gilt natürlich auch für jede andere Art, mit der Sie auf die Spam-Nachricht reagieren.

Um die nervigen Spam-Mails loszuwerden, sollten Sie deshalb besser auf technische Hilfen setzen. Dazu können Sie auf den Filter Ihres E-Mail-Programms zurückgreifen. Über diesen Filter können Sie Absenderadressen blockieren, so dass Nachrichten des jeweiligen Absenders Ihr Postfach erst gar nicht erreichen. Außerdem können Sie wählen, ob Nachrichten, die das Programm als Spam erkennt, direkt gelöscht oder in einen Spam-Ordner verschoben werden sollen.

Sinnvoll ist außerdem, dass Sie sich eine zweite E-Mail-Adresse zulegen. Bei vielen Anbietern ist das kostenfrei möglich. Diese E-Mail-Adresse können Sie dann nutzen, wenn Sie im Internet einkaufen, an Gewinnspielen teilnehmen, sich in Foren anmelden oder eben Newsletter abonnieren.

Nimmt der Spam irgendwann überhand, löschen Sie die Adresse einfach und richten sich ein neues Postfach ein. Ihre private, persönliche E-Mail-Adresse hingegen geben Sie nur an Ihre engsten Kontakte weiter. So sollte dieses Postfach weitestgehend von unerwünschter Werbung verschont bleiben.