Kündigung Fußballverein: 1 zu 0 für Sie! So geht’s am schnellsten

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Kündigung Fußballverein
Wollen Sie nicht länger Mitglied sein, können Sie eine Kündigung an den Fußballverein richten.

Deutschland ist eine Fußballnation. Deshalb ist es kein Wunder, dass es jede Menge Fußballvereine mit sehr vielen Mitgliedern gibt. Und oft ist es so, dass jemand seinem Verein ein Leben lang treu bleibt. Doch auch wenn die Verbundenheit groß ist, kann irgendwann der Zeitpunkt kommen, an dem die Mitgliedschaft gekündigt werden soll oder muss. Ein Austritt ist natürlich möglich. Sie müssen nicht für allezeit Mitglied bleiben. Allerdings müssen Sie Kündigungsfristen einhalten und formale Vorgaben beachten. Wir erklären, was Sie zur Kündigung der Mitgliedschaft im Fußballverein wissen sollten.

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden

Musterbeispiel für Ihr Schreiben

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Möchten Sie einem Fußballverein beitreten, stellen Sie zunächst einen Aufnahmeantrag. Wird Ihr Antrag angenommen, werden Sie Mitglied. Gleichzeitig schließen Sie für Ihre Mitgliedschaft einen Vertrag mit dem Fußballverein. Und die Basis für diesen Vertrag bildet die jeweils gültige Satzung des Vereins.

Die Vereinssatzung regelt alle wichtigen Punkte. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied. Auch die Dauer der Mitgliedschaft und die Höhe der Beiträge sind der Satzung festgelegt.

Entschließen Sie sich zu einer Kündigung und zum Austritt aus dem Fußballverein, kommt wieder die Satzung ins Spiel. Denn auch hier sind die Regelungen darin maßgeblich.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft im Fußballverein?

Kein Verein verliert gerne Mitglieder. Trotzdem muss die Satzung Bestimmungen dazu enthalten, wie die Mitgliedschaft beendet werden kann. Diese Pflicht schreibt § 58 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor.

Ein Fußballverein muss seinen Mitgliedern also ermöglichen, auch wieder auszutreten. § 39 Abs. 1 BGB besagt sogar ganz konkret, dass Sie als Mitglied das Recht dazu haben, Ihre Mitgliedschaft im Verein zu kündigen.

Wie genau der Austritt zu erfolgen hat, überlässt der Gesetzgeber aber den Vereinen. Deshalb kann jeder Fußballverein selbst festlegen, wie Sie Ihren Austritt erklären und welche Frist Sie dabei einhalten müssen. Die Regelungen dazu finden Sie in der Satzung Ihres Fußballvereins.

Speziell beim Fußballverein gibt es aber noch zwei Besonderheiten. So spielt zum einen eine Rolle, ob es sich um einen reinen Freizeit-Verein handelt oder ob der Fußballverein dem Deutschen Fußballbund (DFB) angehört. Zum anderen macht es einen Unterschied, ob Sie als Spieler den Verein wechseln oder Ihre Mitgliedschaft komplett und ohne einen Wechsel kündigen wollen.

In beiden Fällen greifen unterschiedliche Regelungen. Doch auch hier ist wieder maßgeblich, was in der Satzung und in Ihrem Vertrag steht.

Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Grundsätzlich können Sie Ihre Mitgliedschaft im Fußballverein nicht von heute auf morgen beenden. Stattdessen gilt eine Kündigungsfrist, die Sie einhalten müssen. Und bei der Ausgestaltung dieser Frist hat ein Fußballverein ziemlich viel Spielraum. Denn das Gesetz gibt in § 39 Abs. 2 BGB lediglich folgendes vor:

„Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.“

Demnach kann der Fußballverein festlegen, dass Sie nur zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen können. Das Geschäftsjahr stimmt bei Vereinen meistens mit dem Kalenderjahr überein. Folglich müssten Sie Ihre Kündigung zum 31. Dezember aussprechen.

Weit häufiger ist es aber so, dass ein Fußballverein eine Kündigungsfrist bestimmt. Diese darf sich theoretisch auf bis zu zwei Jahre belaufen. Tatsächlich bewegt sich die Kündigungsfrist aber meist irgendwo zwischen zwei Wochen und drei Monaten.

Dafür ist die Frist jedoch oft an Stichtage geknüpft. So erlauben die Vereine, dass Sie zum Beispiel jeweils zum Ende eines Quartals oder eines Halbjahres austreten können.

Für Sie ist sehr wichtig, dass Sie die Kündigungstermine und die Frist im Blick haben. Denn wenn Ihre Kündigung zum spät eingeht, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft. Sie können dann erst wieder zum nächsten Stichtag austreten.

Welche formalen Vorgaben muss ich bei der Kündigung an den Fußballverein beachten?

Gesetzliche Vorgaben für die Form Ihrer Austrittserklärung gibt es nicht. Theoretisch müssten Sie deshalb kein Kündigungsschreiben aufsetzen. Stattdessen könnten Sie dem Fußballverein als Kündigung eine kurze Nachricht per Fax, E-Mail oder Online-Formular schicken. Sogar eine mündliche Kündigung wäre denkbar.

Dass die letzten Sätze im Konjunktiv stehen, liegt daran, dass an dieser Stelle nicht der Gesetzgeber, sondern der Fußballverein das Sagen hat. Das heißt: Der Verein entscheidet darüber, in welcher Form Austrittserklärungen erfolgen müssen.

Steht in der Vereinssatzung zum Beispiel, dass Sie eine Kündigung als Brief per Einschreiben einreichen müssen, sollten Sie diesen Versandweg auch wählen. Übermitteln Sie Ihre Kündigung nämlich auf eine andere Art, muss der Verein Ihre Austrittserklärung nicht annehmen.

Anders sieht es aus, wenn die entsprechende Klausel in der Satzung etwas besagt wie: “Die Kündigung muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.“ In diesem Fall ist eine mündliche Kündigung zwar ausgeschlossen. Aber Sie können selbst entscheiden, ob Sie dem Fußballverein Ihr Kündigungsschreiben per Post oder auf einem anderen Weg zukommen lassen.

Ein Hinweis noch

Viele Vereine haben eigene Vorlagen für Austrittserklärungen. Diese finden Sie als PDF zum Download auf der Internetseite Ihres Vereins oder der Vordruck wird Ihnen auf Nachfrage ausgehändigt.

Gibt es ein Formular, sollten Sie dieses verwenden. Denn zum einen sparen Sie sich damit Arbeit. Und zum anderen vermeiden Sie, dass es zu Missverständnissen oder Unstimmigkeiten kommt, weil Sie selbst ein Schreiben verfasst haben.

Welche Inhalte braucht mein Kündigungsschreiben?

Sofern Ihr Fußballverein kein eigenes Formular für die Austrittserklärung hat, reicht als Kündigung ein formloses Schreiben. Darin erklären Sie, dass Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Vergessen Sie nur nicht, neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch Ihre Mitgliedsnummer anzugeben. Sonst kann Ihr Schreiben möglicherweise nicht eindeutig zugeordnet werden.

Ein Datum müssen Sie in Ihrer Kündigung nicht unbedingt nennen. Es genügt, wenn Sie Ihren Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklären. Und auch eine Begründung ist nicht notwendig. Sie können zwar erläutern, warum Sie nicht länger Mitglied sein wollen oder können. Doch Ihre Erklärung ist auch ohne die Angabe von Gründen wirksam.

Bucht der Fußballverein die Mitgliedsbeiträge von Ihrem Konto ab, können Sie die Einzugsermächtigung vorsorglich widerrufen. Andererseits ist die Ermächtigung ohnehin an Ihre Mitgliedschaft gebunden. Sind Sie kein Vereinsmitglied mehr, fällt die Grundlage für die Einzugsermächtigung weg. Deshalb erlischt sie dann automatisch. Ein Hinweis darauf ist daher eigentlich überflüssig.

Allerdings sollten Sie den Fußballverein um eine Kündigungsbestätigung bitten. Dadurch wissen Sie, dass Ihre Kündigung angekommen ist und wie gewünscht wirksam wird.

Als Mitglied bekommen Sie oft einen Ausweis. Vor allem als Spieler stellt Ihnen der Verein häufig auch Kleidung zur Verfügung. Diese Sachen müssen Sie nach Ihrem Austritt in aller Regel zurückgeben. In Ihrer Austrittserklärung können Sie die Rückgabe ankündigen, wenn Sie möchten.

Achtung!

Eine wirksame Kündigung setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist. So wie der Eintritt erst ab dem 18. Lebensjahr erklärt werden kann, erfordert auch eine Kündigung die Volljährigkeit.

Ist Ihr Kind Mitglied im Fußballverein, haben Sie damals die Anmeldung unterschrieben. Jetzt müssen Sie als Erziehungsberechtigter auch den Austritt erklären. Solange Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist, kann es selbst nicht kündigen.

Kündigung Fußballverein – ein Muster als Formulierungshilfe

Wie schon erwähnt, sollten Sie die Austrittserklärung Ihres Fußballvereins verwenden, wenn es so ein Formular gibt. Ansonsten können Sie sich an unserem Musterbrief orientieren.

Ihr Name
Anschrift

Fußballverein Name
Anschrift (Geschäftsstelle wie in der Satzung angegeben)

Datum

Kündigung der Mitgliedschaft
Mitgliedsnummer ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Fußballverein fristgerecht zum …

(Oder: hiermit kündige ich die Mitgliedschaft meiner Tochter/meines Sohnes Vorname Nachname und melde sie/ihn zum … aus dem Fußballverein ab.)

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Die Austrittserklärung sollten Sie am besten so übermitteln, dass Sie einen Nachweis haben. Dazu können Sie den Brief zum Beispiel als Einschreiben per Post oder als Fax mit Sendebericht verschicken. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie die Kündigung persönlich abgeben und quittieren lassen. Sollte der Fußballverein behaupten, dass Ihre Kündigung gar nicht oder zu spät angekommen ist, können Sie dadurch nämlich das Gegenteil belegen.

Übrigens

Auch wenn Sie gekündigt haben, bleiben Sie vollwertiges Mitglied des Fußballvereins. Und zwar solange, bis Ihre Kündigung wirksam wird. Erst wenn die Kündigungsfrist abgelaufen und Ihre Mitgliedschaft beendet ist, verlieren Sie Ihre Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass Sie bis dahin auch die Mitgliedsbeiträge bezahlen müssen.

Ist auch eine außerordentliche Kündigung beim Fußballverein möglich?

Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist ist immer möglich. Der Fußballverein kann zwar bestimmen, zu welchen Terminen Sie austreten können und welche formalen Vorgaben Sie dabei einhalten müssen. Verwehren kann und darf der Fußballverein Ihnen den Austritt aber nicht.

Bei einer außerordentlichen Kündigung sieht die Sache etwas anders aus. Auch das Recht auf eine sofortige Kündigung darf ein Verein zwar nicht ausschließen. Aber eine außerordentliche Kündigung muss immer aus einem wichtigen Grund erfolgen. Und dieser Grund muss so schwer wiegen, dass Ihnen eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann.

So ein schwerwiegender Grund ist im Vereinsleben eher die Ausnahme. Erhöht der Verein die Beiträge, rechtfertigt das im Normalfall keine außerordentliche Kündigung. Gleiches gilt, wenn Sie durch eine Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder aus beruflichen Gründen keine Zeit mehr fürs Fußballspielen haben.

Auch ein Umzug oder eine langwierige Erkrankung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie vorzeitig austreten können. Hier zählt, welche Regelungen die Satzung vorsieht.

Liegt ein wichtiger Grund vor, der in der Satzung so auch benannt ist, können Sie natürlich außerordentlich kündigen. In diesem Fall müssen Sie den Grund aber in Ihrer Kündigung angeben und erläutern. Doch sicherheitshalber sollten Sie dann gleichzeitig eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen. Falls der Fußballverein die außerordentliche Kündigung ablehnt, kommen Sie dadurch wenigstens regulär aus dem Vertrag.

Andererseits fahren Sie oft besser, wenn Sie sich mit dem Vorstand zusammensetzen und ihm die Situation schildern. Denn vielleicht zeigt er sich kulant und stimmt zu, dass der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis aufgehoben wird.