Aktualisiert am 5. April 2026 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Die folgende Mustervorlage zur Kündigung einer Gewerkschaftsmitgliedschaft wurde von Arbeitsrechtsexperten sorgfältig geprüft und entspricht den üblichen Anforderungen für eine wirksame Beendigung der Mitgliedschaft. Sie berücksichtigt die typischen Satzungsbestimmungen von Gewerkschaften und gewährleistet eine klare Kommunikation Ihrer Kündigungsabsicht.
*An: _______ (Name der Gewerkschaft)
Mitgliedsnummer: _______
Betreff: Kündigung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft _______ fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Meine persönlichen Daten lauten wie folgt:
Name: _______ Geburtsdatum: _______ Anschrift: _______
Ich bitte Sie, mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Datum der Beendigung meiner Mitgliedschaft schriftlich zu bestätigen.
Falls noch Mitgliedsbeiträge offen sind, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich werde diese umgehend begleichen.
Bitte senden Sie mir eine Bestätigung über die Dauer meiner Mitgliedschaft zu. Diese benötige ich für meine Unterlagen.
Für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
Ort, Datum: _______*
Wie kann ich meine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kündigen?
Möchten Sie einer Gewerkschaft beitreten, müssen Sie einen Mitgliedsantrag stellen. Viele Gewerkschaften haben dazu online ein Formular hinterlegt, das Sie einfach nur ausfüllen müssen. Zusätzlich dazu steht der Aufnahmeantrag oft zum Download bereit. Sie können sich aber auch an die Geschäftsstelle wenden, die für Sie zuständig ist. Dort bekommen Sie das Formular ebenfalls. Nimmt die Gewerkschaft Ihren Antrag an, kommt ein Vertrag zustande. Die Grundlage für diesen Vertrag ist die Satzung der Gewerkschaft. Darin ist festgelegt, welche Rechte und Pflichten Sie als Mitglied haben. Dabei ist ein Eintritt jederzeit möglich. Ihre Mitgliedschaft beginnt dann in aller Regel zum Ersten des Monats. Möchten Sie später wieder aus der Gewerkschaft austreten, läuft die Sache ein bisschen anders. Wie der Aufnahmeantrag muss zwar auch die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft schriftlich erfolgen. Ein vorgefertigtes Formular gibt es dafür aber meist nicht. Außerdem ist oft die Schriftform vorgegeben. Schriftform bedeutet, dass Ihr Schreiben eine handschriftliche Original-Unterschrift haben muss. Deshalb können Sie die Kündigung nicht über das Kontaktformular auf der Webseite der Gewerkschaft oder per E-Mail übermitteln. Stattdessen müssen Sie das Kündigungsschreiben entweder klassisch per Post verschicken oder persönlich bei Ihrer Geschäftsstelle abgeben.Welche Angaben sollte mein Kündigungsschreiben enthalten?
Für eine wirksame Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Darin müssen Sie nur erklären, dass Sie austreten wollen. Wann Ihre Mitgliedschaft enden soll, brauchen Sie nicht an einem konkreten Datum festzumachen. Es genügt, wenn Sie Ihren Austritt zum nächstmöglichen Termin erklären. Damit Ihr Schreiben schnell und eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie aber auf jeden Fall Ihre Mitgliedsnummer angeben. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Mitgliedsausweis. Apropos Mitgliedsausweis: Teilweise müssen Sie den Mitgliedsausweis Ihrer Kündigung gleich mit beilegen. Die Kündigung richten Sie in aller Regel an die Geschäftsstelle der Gewerkschaft, in der Sie Mitglied sind. Schauen Sie sicherheitshalber aber noch einmal in der Satzung nach. Dort sind die Regelungen zur Kündigung beschrieben. Ansonsten können Sie natürlich auch direkt in Ihrer Geschäftsstelle nachfragen. Gewerkschaften finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Dabei werden die monatlichen Beiträge meist abgebucht. Wenn Sie kündigen, müssen Sie die erteilte Einzugsermächtigung aber nicht extra widerrufen. Denn die Ermächtigung ist an die Mitgliedschaft geknüpft. Und wenn die Kündigung wirksam wird und Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft beendet ist, ist auch das Mandat für die Lastschrift hinfällig. Sinnvoll ist aber, dass Sie sich Ihre Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Vor allem wenn Sie den Brief nicht per Einschreiben verschicken, können Sie durch die Bestätigung nämlich sicher sein, dass er angekommen ist. Gleichzeitig erfahren Sie verbindlich, zu welchem Termin Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft endet.Muss ich die Kündigung meiner Mitgliedschaft begründen?
Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie nicht länger Mitglied in der Gewerkschaft sein wollen. So ist zum Beispiel denkbar, dass Sie sich in Ihren Interessen nicht mehr richtig vertreten fühlen. Oder dass die Gewerkschaft Vereinbarungen mit den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt hat, die Sie nicht gut finden. Vielleicht haben Sie aber auch den Arbeitgeber gewechselt und fürchten, dass Ihnen die Mitgliedschaft im neuen Betrieb Nachteile einbringen könnte. Oder Sie arbeiten jetzt in einer anderen Branche und wollen deshalb auch in eine andere Gewerkschaft eintreten. Sind Sie gar kein Arbeitnehmer mehr, sondern inzwischen Rentner, kann das ein weiterer Grund für den Austritt sein. Und auch die Mitgliedsbeiträge können Ihre Entscheidung begründen. Doch egal, was das Motiv für Ihre Kündigung ist: Den Grund für das Ende Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft können Sie für sich behalten. Denn Ihre Austrittserklärung wird in aller Regel eine ordentliche, fristgerechte Kündigung sein. Und eine ordentliche Kündigung müssen Sie nicht begründen. Natürlich können Sie in Ihrem Schreiben angeben, warum Sie aus der Gewerkschaft austreten. Notwendig ist das aber nicht.Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?
Eintreten können Sie in eine Gewerkschaft jederzeit. Im Unterschied dazu ist ein Austritt nur zu bestimmten Terminen möglich. Dabei kann jede Gewerkschaft selbst bestimmen, zu welchen Stichtagen und mit welchen Fristen sie Kündigungen annimmt. Schauen Sie deshalb in der Satzung nach, welche Regelung gilt.Und was ist mit einer außerordentlichen Kündigung?
Neben der regulären, fristgemäßen Kündigung gibt es noch die außerordentliche Kündigung. Dabei müssen Sie keine Frist einhalten. Allerdings setzt eine außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund voraus. Und dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft durch eine ordentliche, fristgerechte Kündigung zu beenden. Wann so ein Grund gegeben ist, steht in der Satzung. Tatsächlich wird es aber in der Praxis nur sehr wenige Situationen geben, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.Kündigung Mitgliedschaft Gewerkschaft – ein Muster als Vorlage
Wie versprochen, haben wir jetzt noch ein Muster-Kündigungsschreiben für Sie. Die Vorlage können Sie übernehmen und müssen dann nur Ihre Daten ergänzen. Doch vergessen Sie nicht, den Brief zu unterschreiben! Sonst erkennt die Gewerkschaft Ihre Kündigung womöglich nicht an.Datum
Austrittserklärung Mitgliedsnummer: ____________________ Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht und erkläre, dass ich zum nächstmöglichen Termin aus der Gewerkschaft austrete. Mein Mitgliedsausweis liegt diesem Schreiben bei. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Wirksamkeit meiner Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift⏱️ Fristen & Neuerungen 2026
| Typ | Frist / Regelung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | Laut Satzung der Gewerkschaft (meist 3 Monate) | § 39 BGB |
| Sonderkündigung möglich | Bei Beitragserhöhung oder wichtigem Grund | § 314 BGB |
| Koalitionsfreiheit | Freier Austritt aus Gewerkschaft garantiert | Art. 9 Abs. 3 GG |
Häufige Fragen 2026 (FAQ)
Schriftlich per Brief oder E-Mail an den zuständigen Gewerkschaftssekretariat. Beachten Sie die Kündigungsfristen in der Satzung (meist 3 Monate zum Jahresende).
Ja – das Austrittsrecht aus einer Gewerkschaft ist durch die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) geschützt. Sie können jederzeit austreten, müssen aber Fristen beachten.
Sie haben Anspruch auf Löschung Ihrer Mitgliedsdaten nach Art. 17 DSGVO. Fordern Sie dies in Ihrem Kündigungsschreiben explizit an.