Kündigung Mitgliedschaft Gewerkschaft: So klappt es!

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Kündigung Mitgliedschaft Gewerkschaft
Für die Kündigung der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft können Sie sich an unserem Musterbrief orientieren.

Sie wechseln die Branche, gehen in Ruhestand, fürchten Nachteile im Job oder wollen sparen: Für einen Austritt aus der Gewerkschaft kann es verschiedene Gründe geben. Und weil die Mitgliedschaft immer freiwillig ist, entscheiden Sie selbst, ob Sie weiterhin Mitglied sein wollen oder ob nicht. Entschließen Sie sich zum Austritt, müssen Sie aber ein paar formale Dinge beachten. Außerdem müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Wir erklären, was Sie zur Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wissen sollten.

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Musterbeispiel für Ihr Schreiben

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Ob IG Metall, verdi, NGG oder GdP: So ziemlich jede Branche hat ihre eigene Gewerkschaft. Sie vertritt die beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Wenn es zum Beispiel um die Arbeitsbedingungen oder den Lohn geht, setzt sich eine Gewerkschaft ein und verhandelt mit den Arbeitgebern.

Gleichzeitig bietet eine Gewerkschaft Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Fragen. Außerdem profitieren Mitglieder von einem Versicherungsschutz, finanziellen Hilfen, Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen und vielen anderen Leistungen.

Dabei ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft freiwillig. Niemand kann Sie also dazu verpflichten, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden.

Genauso wenig müssen Sie für allezeit Mitglied bleiben. Vielmehr können Sie auch wieder aus der Gewerkschaft austreten. Dafür müssen Sie die Mitgliedschaft kündigen. Und wie das geht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kündigen?

Möchten Sie einer Gewerkschaft beitreten, müssen Sie einen Mitgliedsantrag stellen. Viele Gewerkschaften haben dazu online ein Formular hinterlegt, das Sie einfach nur ausfüllen müssen.

Zusätzlich dazu steht der Aufnahmeantrag oft zum Download bereit. Sie können sich aber auch an die Geschäftsstelle wenden, die für Sie zuständig ist. Dort bekommen Sie das Formular ebenfalls.

Nimmt die Gewerkschaft Ihren Antrag an, kommt ein Vertrag zustande. Die Grundlage für diesen Vertrag ist die Satzung der Gewerkschaft. Darin ist festgelegt, welche Rechte und Pflichten Sie als Mitglied haben.

Dabei ist ein Eintritt jederzeit möglich. Ihre Mitgliedschaft beginnt dann in aller Regel zum Ersten des Monats. Möchten Sie später wieder aus der Gewerkschaft austreten, läuft die Sache ein bisschen anders.

Wie der Aufnahmeantrag muss zwar auch die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft schriftlich erfolgen. Ein vorgefertigtes Formular gibt es dafür aber meist nicht. Außerdem ist oft die Schriftform vorgegeben.

Schriftform bedeutet, dass Ihr Schreiben eine handschriftliche Original-Unterschrift haben muss. Deshalb können Sie die Kündigung nicht über das Kontaktformular auf der Webseite der Gewerkschaft oder per E-Mail übermitteln. Stattdessen müssen Sie das Kündigungsschreiben entweder klassisch per Post verschicken oder persönlich bei Ihrer Geschäftsstelle abgeben.

Welche Angaben sollte mein Kündigungsschreiben enthalten?

Für eine wirksame Kündigung Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Darin müssen Sie nur erklären, dass Sie austreten wollen. Wann Ihre Mitgliedschaft enden soll, brauchen Sie nicht an einem konkreten Datum festzumachen. Es genügt, wenn Sie Ihren Austritt zum nächstmöglichen Termin erklären.

Damit Ihr Schreiben schnell und eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie aber auf jeden Fall Ihre Mitgliedsnummer angeben. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Mitgliedsausweis. Apropos Mitgliedsausweis: Teilweise müssen Sie den Mitgliedsausweis Ihrer Kündigung gleich mit beilegen.

Die Kündigung richten Sie in aller Regel an die Geschäftsstelle der Gewerkschaft, in der Sie Mitglied sind. Schauen Sie sicherheitshalber aber noch einmal in der Satzung nach. Dort sind die Regelungen zur Kündigung beschrieben. Ansonsten können Sie natürlich auch direkt in Ihrer Geschäftsstelle nachfragen.

Gewerkschaften finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Dabei werden die monatlichen Beiträge meist abgebucht. Wenn Sie kündigen, müssen Sie die erteilte Einzugsermächtigung aber nicht extra widerrufen.

Denn die Ermächtigung ist an die Mitgliedschaft geknüpft. Und wenn die Kündigung wirksam wird und Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft beendet ist, ist auch das Mandat für die Lastschrift hinfällig.

Sinnvoll ist aber, dass Sie sich Ihre Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Vor allem wenn Sie den Brief nicht per Einschreiben verschicken, können Sie durch die Bestätigung nämlich sicher sein, dass er angekommen ist. Gleichzeitig erfahren Sie verbindlich, zu welchem Termin Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft endet.

Muss ich die Kündigung meiner Mitgliedschaft begründen?

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie nicht länger Mitglied in der Gewerkschaft sein wollen. So ist zum Beispiel denkbar, dass Sie sich in Ihren Interessen nicht mehr richtig vertreten fühlen. Oder dass die Gewerkschaft Vereinbarungen mit den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt hat, die Sie nicht gut finden.

Vielleicht haben Sie aber auch den Arbeitgeber gewechselt und fürchten, dass Ihnen die Mitgliedschaft im neuen Betrieb Nachteile einbringen könnte. Oder Sie arbeiten jetzt in einer anderen Branche und wollen deshalb auch in eine andere Gewerkschaft eintreten.

Sind Sie gar kein Arbeitnehmer mehr, sondern inzwischen Rentner, kann das ein weiterer Grund für den Austritt sein. Und auch die Mitgliedsbeiträge können Ihre Entscheidung begründen.

Doch egal, was das Motiv für Ihre Kündigung ist: Den Grund für das Ende Ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft können Sie für sich behalten. Denn Ihre Austrittserklärung wird in aller Regel eine ordentliche, fristgerechte Kündigung sein. Und eine ordentliche Kündigung müssen Sie nicht begründen.

Natürlich können Sie in Ihrem Schreiben angeben, warum Sie aus der Gewerkschaft austreten. Notwendig ist das aber nicht.

Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?

Eintreten können Sie in eine Gewerkschaft jederzeit. Im Unterschied dazu ist ein Austritt nur zu bestimmten Terminen möglich. Dabei kann jede Gewerkschaft selbst bestimmen, zu welchen Stichtagen und mit welchen Fristen sie Kündigungen annimmt. Schauen Sie deshalb in der Satzung nach, welche Regelung gilt.

Meistens ist es so, dass Sie jeweils zum Ende eines Quartals austreten können. Ihre Mitgliedschaft würde dann also am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember enden.

Zusätzlich dazu gibt es aber noch eine Kündigungsfrist. Sie beträgt üblicherweise drei Monate. Bei einigen Gewerkschaften sind es auch nur sechs Wochen.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft beenden wollen, müssen Sie die Kündigung also schon eine ganze Zeit vorher abgeben. Andernfalls verpassen Sie die Kündigungsfrist. Das hat zur Folge, dass sich Ihre Mitgliedschaft verlängert und Sie erst zum nächsten Termin austreten können.

Damit es klarer wird, ein Beispiel: Angenommen, Sie können Ihren Austritt zum Ende eines Quartals erklären und müssen dabei eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Nun wollen Sie zum 31. Dezember kündigen.

Dann muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens am 30. September eingegangen sein. Denn wenn Sie vom 31.12. drei Monate abziehen, kommen Sie auf den 30.09. Geht Ihr Schreiben danach ein, haben Sie die Frist verpasst und können Ende Dezember nicht mehr austreten.

Tipp: Verzichten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben auf ein konkretes Datum und kündigen Sie stattdessen zum nächstmöglichen Termin. Dadurch können Sie Ihren Austritt jederzeit und ungeachtet der Frist erklären. Die Gewerkschaft teilt Ihnen dann von sich aus mit, wann Ihre Kündigung wirksam wird.

Und was ist mit einer außerordentlichen Kündigung?

Neben der regulären, fristgemäßen Kündigung gibt es noch die außerordentliche Kündigung. Dabei müssen Sie keine Frist einhalten. Allerdings setzt eine außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund voraus. Und dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft durch eine ordentliche, fristgerechte Kündigung zu beenden.

Wann so ein Grund gegeben ist, steht in der Satzung. Tatsächlich wird es aber in der Praxis nur sehr wenige Situationen geben, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Belassen Sie es im Zweifel deshalb lieber bei einer ordentlichen Kündigung. Denn dafür brauchen Sie keinen Grund und die Gewerkschaft kann eine fristgerechte Kündigung nicht ablehnen.

Kündigung Mitgliedschaft Gewerkschaft – ein Muster als Vorlage

Wie versprochen, haben wir jetzt noch ein Muster-Kündigungsschreiben für Sie. Die Vorlage können Sie übernehmen und müssen dann nur Ihre Daten ergänzen. Doch vergessen Sie nicht, den Brief zu unterschreiben! Sonst erkennt die Gewerkschaft Ihre Kündigung womöglich nicht an.

Ihr Name
Anschrift

Zuständige Geschäftsstelle der Gewerkschaft
Anschrift

Datum

Austrittserklärung
Mitgliedsnummer: ____________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht und erkläre, dass ich zum nächstmöglichen Termin aus der Gewerkschaft austrete.

Mein Mitgliedsausweis liegt diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Wirksamkeit meiner Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift