GEZ Befreiungsantrag: Muster und Vorlagen für Sie

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Infos zum GEZ Befreiungsantrag
Sie müssen den Rundfunkbeitrag nicht in jedem Fall bezahlen.

Die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, gibt es nicht mehr. Auch die Rundfunkgebühren existieren nicht mehr. Jedenfalls nicht unter diesen Namen. Denn inzwischen nennt sich die GEZ Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Und die Gebühren heißen Rundfunkbeitrag. Mit den neuen Namen kam auch eine wichtige Änderung: Grundsätzlich muss nämlich jeder den Rundfunkbeitrag bezahlen. Ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle. Allerdings ist es unter bestimmten Umständen möglich, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum GEZ Befreiungsantrag.

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Musterbeispiel für Ihr Schreiben

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Das Beitragssystem der Rundfunkanstalten firmiert unter dem Slogan “Einfach. Für alle.” Er soll ausdrücken, dass der Rundfunkbeitrag als einmalige, pauschale Gebühr alle Geräte – einfach – und alle Mitglieder in einem Haushalt – für alle – abdeckt.

Nur bedeutet “Für alle” gleichzeitig auch, dass die GEZ Gebühren in jedem Haushalt anfallen. Und zwar unabhängig davon, ob und wie viele rundfunkfähigen Geräte es in einem Haushalt gibt. Selbst wenn Sie keinen Fernseher, kein Radio, keinen Computer und auch kein anderes Gerät haben, mit dem Sie Rundfunk empfangen könnten, müssen Sie sich beim Beitragsservice anmelden. Die fälligen Gebühren belaufen sich aktuell auf 17,50 Euro pro Monat.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie aber die Möglichkeit, eine Befreiung von den Rundfunkgebühren zu beantragen. Wann Sie Anspruch auf eine Befreiung haben, wie Sie den Antrag stellen und was Sie sonst noch zum GEZ Befreiungsantrag wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

Wann kann ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen?

Eigentlich sieht das Beitragssystem vor, dass die Rundfunkgebühr für jede Wohnung fällig wird. Ein paar Ausnahmen gibt es dann aber doch. Sie sind in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geregelt. Demnach können Sie einen GEZ Befreiungsantrag stellen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (Voraussetzung ist dann aber, dass die Studenten und Azubis nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.)
  • Hilfe zur Pflege nach Kapitel Sieben von Sozialgesetzbuch Zwölf oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Pflegegeld nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Bundeslandes
  • Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 oder 2 des Lastenausgleichsgesetzes
  • Blindenhilfe

Sonderfürsorgeberechtigte gemäß § 27e des Bundesversorgungsgesetzes, Taubblinde und volljährige Personen, die in einer vollstationären Einrichtung leben, können ebenfalls von der Beitragspflicht befreit werden.

Und es gibt noch eine weitere Möglichkeit, durch die eine Beitragsbefreiung möglich wird. Das ist die Regelung im Härtefall. Was sich dahinter verbirgt, erklären wir gleich noch.

Aber Vorsicht: Eine Behinderung rechtfertigt keine Befreiung

Haben Sie ein Handicap, bekommen aber keine der eben genannten Sozialleistungen, ist eine Befreiung von der Beitragspflicht nicht vorgesehen. Die Begründung dazu lautet, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten viel Geld und Arbeit investieren, um ein barrierefreies Programm anzubieten.

Menschen mit Handicap können daher nur eine Ermäßigung beantragen. Dabei gilt die Regelung für

  • Blinde und dauerhaft Sehbehinderte, die wegen ihrer Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent haben.
  • Gehörlose und trotz Hörhilfen deutlich Hörgeschädigte.
  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent, die gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig nicht möglich ist.

Die Ermäßigung hat zur Folge, dass der monatliche Rundfunkbeitrag auf ein Drittel sinkt.

Ist eine GEZ Befreiung auch möglich, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe?

Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass Sie berufstätig waren und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Arbeitslosengeld, das Sie dann bekommen, berechnet sich nach der Höhe Ihres letzten Arbeitseinkommens.

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur dann vorgesehen, wenn Sie eine Sozialleistung beziehen. Durch den dazugehörigen Bescheid bestätigt die jeweilige Sozialbehörde, dass eine Bedürftigkeit vorliegt.

Weil das Arbeitslosengeld I aber gerade keine Sozialleistung, sondern eben eine Versicherungsleistung ist, können Sie keinen GEZ Befreiungsantrag stellen. Selbst dann nicht, wenn Ihr Arbeitslosengeld niedriger ausfällt als das, was Sie als Hartz-IV-Empfänger bekommen würden.

Tipp: Wenn Sie nur sehr wenig Arbeitslosengeld bekommen, sollten Sie sich erkundigen, ob Sie ergänzend dazu Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen können. Haben Sie einen Anspruch, wird Ihr Einkommen wenigstens bis auf Existenzminimum aufgestockt. Außerdem beziehen Sie damit eine Sozialleistung und können die Befreiung vom GEZ Beitrag beantragen.

Was hat es mit der Härtefall-Befreiung auf sich?

Wie schon erwähnt, müssen Sie eine Sozialleistung beziehen, damit Sie sich von der Zahlung des GEZ Beitrags befreien lassen können. Dass Ihnen nur wenig Geld zur Verfügung steht, reicht nicht aus. Die Regelungen sehen ganz bewusst vor, dass Sie für eine Befreiung von der Beitragspflicht den Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorlegen müssen.

Allerdings gibt es die sogenannte Härtefall-Regelung. Demnach können Sie einen GEZ Befreiungsantrag stellen, wenn ein besonderer Härtefall gegeben ist. Er liegt vor, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Ihr Einkommen übersteigt die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro.

Für jede Sozialleistung gibt es eine bestimmte Bedarfsgrenze. Übersteigt das Einkommen, das Ihnen monatlich zur Verfügung steht, diese Bedarfsgrenze, haben Sie keinen Anspruch auf die jeweilige Sozialleistung.

Liegen Sie nun aber um weniger als 17,50 Euro über der Bedarfsgrenze, können Sie einen GEZ Befreiungsantrag stellen. 17,50 Euro sind der Betrag, der monatlich als Rundfunkgebühr fällig wird.

Zusammen mit dem Befreiungsantrag müssen Sie den Bescheid vorlegen, mit dem die Sozialbehörde Ihren Antrag auf die Sozialleistung abgelehnt hat. Auf dem Ablehnungsbescheid ist angegeben, um welchen Betrag Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze überschreitet.

Sie haben den Verzicht auf eine Sozialleistung erklärt.

Sie können sich auch dann von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eigentlich Anspruch auf eine Sozialleistung hätten, diese aber nicht wollen.

In diesem Fall müssen Sie die Sozialleistung zuerst beantragen. Ist Ihr Antrag bewilligt, setzen Sie als nächstes ein Schreiben auf, in dem Sie ausdrücklich auf die bewilligte Sozialleistung verzichten. Für den GEZ Befreiungsantrag legen Sie dem Beitragsservice dann den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und Ihre Verzichtserklärung vor.

Wie stelle ich einen GEZ Befreiungsantrag?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung, beantragen Sie diese beim Beitragsservice. Dabei erfordert Ihr Antrag immer die Schriftform. Schriftform heißt, dass Sie den Antrag schriftlich stellen und von Hand unterschreiben müssen. Fehlt Ihre Original-Unterschrift, kann Ihr GEZ Befreiungsantrag nicht bearbeitet werden. Deshalb können Sie den Antrag auch nicht per E-Mail einreichen.

Für den Befreiungsantrag als solches haben Sie dann zwei Möglichkeiten:

GEZ Befreiungsantrag per Papierformular

Für den Antrag gibt es ein Formular auf Papier. Dieses Antragsformular bekommen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Außerdem ist es bei der örtlichen Verbraucherzentrale erhältlich. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachen ist es zudem als PDF hinterlegt. Das Antragsformular füllen Sie dann so aus:

  • Wenn Sie schon eine Beitragsnummer haben, tragen Sie diese ein. Falls nicht, kreuzen Sie an, dass Sie Ihre Wohnung anmelden.
  • In den nächsten Zeilen vermerken Sie Ihre persönlichen Daten, also Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum.
  • Dann setzen Sie ein Kreuz vor die Zeile „Grund für die Befreiung (Nummer 401-410)“. In der gleichen Zeile sehen Sie am Ende drei Kästchen. Hier müssen Sie den Grund für die Befreiung eintragen. Die verschiedenen Nummern für die Befreiungsgründe sind auf der dritten Seite des Antrags aufgelistet.
  • Sofern Sie die Härtefall-Regelung nutzen möchten, kreuzen Sie die Zeile „Grund für die Befreiung (Nummer 440)“ an und notieren die Nummer 440 als Befreiungsgrund.
  • Zum Schluss vermerken Sie noch das Datum und unterschreiben den Antrag.

Neben dem Antragsformular brauchen Sie für den GEZ Befreiungsantrag einen entsprechenden Nachweis. In aller Regel handelt es sich dabei um einen Bescheid der zuständigen Sozialbehörde. Welcher Beleg in Ihrem Fall notwendig ist, können Sie auf Seite 3 des Antrags neben Ihrem Befreiungsgrund nachlesen.

GEZ Befreiungsantrag per Online-Formular

Auf der Internetseite vom Beitragsservice können Sie den Antrag auch online ausfüllen. Das geht so:

  • Wenn Sie das Online Formular aufgerufen haben, kreuzen Sie zuerst an, dass Sie die Beitragsbefreiung aus “sozialen Gründen” beantragen. (Aus gesundheitlichen Gründen ist nur ein Antrag auf eine Ermäßigung möglich.)
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie die Sozialleistung aus, die Sie beziehen.
  • Danach kommen Sie auf eine Seite, die die Daten zu Ihrer Person abfragt. Hier tragen Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und, sofern vorhanden, Ihre Beitragsnummer ein.
  • Anschließend sehen Sie Ihre Angaben in einer Übersicht. Stimmt alles, drucken Sie diese Zusammenfassung aus.

Wie beim Papierformular müssen Sie dann auch den Ausdruck unterschreiben und den entsprechenden Bescheid hinzufügen.

Ihren GEZ Befreiungsantrag, egal ob als Papierformular oder Ausdruck, schicken Sie zusammen mit dem Bescheid der Sozialbehörde an folgende Adresse: ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

Der Beitragsservice prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen per Post einen Bescheid zu.

Ab wann ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag wirksam?

Grundsätzlich sind Sie ab dem Datum von der Beitragspflicht befreit, an dem Sie den GEZ Befreiungsantrag gestellt haben. Es sei denn, Ihr Antrag bezieht sich auf einen Zeitpunkt in der Zukunft. Dann beginnt die Befreiung zusammen mit dem Bewilligungszeitraum der Sozialleistung. Bekommen Sie zum Beispiel ab dem 01. Juli Sozialhilfe, müssen Sie ab diesem 1. Juli keinen Beitrag zahlen.

Ihr Antrag auf eine Befreiung von der Beitragspflicht kann aber nur dann bearbeitet werden, wenn Sie den Bewilligungsbescheid einer Sozialbehörde mit einreichen. Haben Sie noch keinen Bescheid, können Sie ruhig abwarten. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Befreiung vorsorglich beantragen. Denn das ist auch rückwirkend möglich.

Wie lange bleibe ich von der Rundfunkgebühr befreit?

Prinzipiell ist die Befreiung von der Beitragspflicht genauso lange wirksam wie Ihr Bewilligungsbescheid der Sozialleistung. Wurde Ihnen zum Beispiel für ein Jahr Arbeitslosengeld II bewilligt, Sie sind für dieses eine Jahr auch von der Beitragspflicht befreit.

Haben Sie in den beiden Jahren zuvor auch schon die Sozialleistung bezogen und waren deswegen vom Rundfunkbeitrag befreit, kann der Beitragsservice die Befreiung aber länger bewilligen. Nämlich für ein zusätzliches Jahr. Das heißt: Ihre bewilligte Befreiung gilt dann für den nachgewiesenen Bewilligungszeitraum und ein weiteres Jahr darüber hinaus.

Auf dem Bewilligungsbescheid des Beitragsservices steht, wie lange Sie keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Und kurz bevor dieser Zeitraum abläuft, schickt Ihnen der Beitragsservice ein neues Antragsformular zu.

Aber Vorsicht: Wenn der Befreiungsgrund zwischenzeitlich wegfällt, müssen Sie den Beitragsservice darüber informieren. Tun Sie das nicht und fliegt die Sache auf, droht neben der Nachzahlung der Beiträge auch eine Strafe.

Wen umfasst der GEZ Befreiungsantrag?

Der Rundfunkbeitrag wird nicht pro Person, sondern pro Haushalt erhoben. Aus diesem Grund müssen auch die Personen, die zusammen mit Ihnen in Ihrem Haushalt wohnen, keine Rundfunkgebühren bezahlen. Das heißt konkret, dass

  • Ihr Ehe- oder Lebenspartner,
  • Ihre Kinder, die jünger sind als 25 Jahre, und
  • alle Mitbewohner, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören und deshalb bei der bewilligten Sozialleistung berücksichtigt wurden,

ebenfalls befreit sind.

Doch Vorsicht: Die Befreiung endet, sobald ein Mitbewohner beitragspflichtig wird. Dann ist es so, dass dieser Mitbewohner den Rundfunkbeitrag für den Haushalt bezahlen muss.

Wie gehe ich vor, wenn ich mich rückwirkend von der GEZ befreien lassen will?

Haben Sie bislang noch keinen GEZ Befreiungsantrag gestellt, können Sie das nachholen. Denn seit einiger Zeit ist auch ein rückwirkender Antrag möglich. Er kann sich auf bis zu drei Jahre beziehen.

Haben Sie in den vergangenen drei Jahren eine Sozialleistung bezogen und deshalb Anspruch auf eine Beitragsbefreiung gehabt, die Rundfunkgebühren aber trotzdem bezahlt, können Sie die bezahlten Beiträge sogar zurückverlangen.

Für einen rückwirkenden Befreiungsantrag verfassen Sie ein kurzes Schreiben. Darin erklären Sie, dass und warum Sie rückwirkend eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Als Orientierungshilfe können Sie gerne unsere Vorlage nutzen.

Ihr Schreiben schicken Sie an den Beitragsservice. Dabei legen Sie die Bewilligungsbescheide oder behördlichen Bescheinigungen bei, die bestätigen, dass Sie in den entsprechenden Zeiträumen eine Leistung bezogen haben. Wenn Sie möchten, können Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich den GEZ Befreiungsantrag für den aktuellen Bewilligungszeitraum hinzufügen.

Muster: Rückwirkender GEZ Befreiungsantrag

Ihr Name
Anschrift

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Datum

Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Beitragsnummer: ___________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit rückwirkend die Befreiung von der Beitragspflicht für den Zeitraum vom __________ bis zum __________.

Im genannten Zeitraum habe ich durchgehend _____ (Art der Sozialleistung) _____ erhalten. Ein Befreiungsgrund lag somit vor. Als Nachweis liegen diesem Schreiben die Bewilligungsbescheide in Kopie/die behördlichen Bescheinigungen im Original bei.

[Obwohl ich Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hatte, habe ich die Beiträge bezahlt. Ich bitte daher um Erstattung der geleisteten Zahlungen auf mein Konto IBAN _______________________.]

Für den aktuellen Bewilligungszeitraum habe ich bereits einen Befreiungsantrag gestellt/lege ich den Befreiungsantrag nebst Nachweis ebenfalls bei.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift