Aktualisiert am 5. April 2026 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
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Rundfunkbeitrag 2026 – aktuelle Befreiungsregelungen | Rechtsgrundlage: RBStV
Diese Vorlage für einen GEZ-Befreiungsantrag wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Sie können diese Vorlage nutzen, um eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu beantragen.
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Rundfunk ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Ort, Datum
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Grund für die Befreiung ist ___________.
Als Nachweis lege ich folgende Unterlagen bei:
- ___
- ___
Wann kann ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen?
Eigentlich sieht das Beitragssystem vor, dass die Rundfunkgebühr für jede Wohnung fällig wird. Ein paar Ausnahmen gibt es dann aber doch. Sie sind in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geregelt. Demnach können Sie einen GEZ Befreiungsantrag stellen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld (Voraussetzung ist dann aber, dass die Studenten und Azubis nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.)
- Hilfe zur Pflege nach Kapitel Sieben von Sozialgesetzbuch Zwölf oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Pflegegeld nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Bundeslandes
- Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 oder 2 des Lastenausgleichsgesetzes
- Blindenhilfe
Aber Vorsicht: Eine Behinderung rechtfertigt keine Befreiung
Haben Sie ein Handicap, bekommen aber keine der eben genannten Sozialleistungen, ist eine Befreiung von der Beitragspflicht nicht vorgesehen. Die Begründung dazu lautet, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten viel Geld und Arbeit investieren, um ein barrierefreies Programm anzubieten. Menschen mit Handicap können daher nur eine Ermäßigung beantragen. Dabei gilt die Regelung für- Blinde und dauerhaft Sehbehinderte, die wegen ihrer Sehbehinderung einen Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent haben.
- Gehörlose und trotz Hörhilfen deutlich Hörgeschädigte.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent, die gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen regelmäßig nicht möglich ist.
Ist eine GEZ Befreiung auch möglich, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe?
Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt voraus, dass Sie berufstätig waren und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Arbeitslosengeld, das Sie dann bekommen, berechnet sich nach der Höhe Ihres letzten Arbeitseinkommens. Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur dann vorgesehen, wenn Sie eine Sozialleistung beziehen. Durch den dazugehörigen Bescheid bestätigt die jeweilige Sozialbehörde, dass eine Bedürftigkeit vorliegt.
Was hat es mit der Härtefall-Befreiung auf sich?
Wie schon erwähnt, müssen Sie eine Sozialleistung beziehen, damit Sie sich von der Zahlung des GEZ Beitrags befreien lassen können. Dass Ihnen nur wenig Geld zur Verfügung steht, reicht nicht aus. Die Regelungen sehen ganz bewusst vor, dass Sie für eine Befreiung von der Beitragspflicht den Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorlegen müssen. Allerdings gibt es die sogenannte Härtefall-Regelung. Demnach können Sie einen GEZ Befreiungsantrag stellen, wenn ein besonderer Härtefall gegeben ist. Er liegt vor, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:Ihr Einkommen übersteigt die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro.
Für jede Sozialleistung gibt es eine bestimmte Bedarfsgrenze. Übersteigt das Einkommen, das Ihnen monatlich zur Verfügung steht, diese Bedarfsgrenze, haben Sie keinen Anspruch auf die jeweilige Sozialleistung. Liegen Sie nun aber um weniger als 17,50 Euro über der Bedarfsgrenze, können Sie einen GEZ Befreiungsantrag stellen. 17,50 Euro sind der Betrag, der monatlich als Rundfunkgebühr fällig wird.
Sie haben den Verzicht auf eine Sozialleistung erklärt.
Sie können sich auch dann von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eigentlich Anspruch auf eine Sozialleistung hätten, diese aber nicht wollen. In diesem Fall müssen Sie die Sozialleistung zuerst beantragen. Ist Ihr Antrag bewilligt, setzen Sie als nächstes ein Schreiben auf, in dem Sie ausdrücklich auf die bewilligte Sozialleistung verzichten. Für den GEZ Befreiungsantrag legen Sie dem Beitragsservice dann den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und Ihre Verzichtserklärung vor.Wie stelle ich einen GEZ Befreiungsantrag?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung, beantragen Sie diese beim Beitragsservice. Dabei erfordert Ihr Antrag immer die Schriftform. Schriftform heißt, dass Sie den Antrag schriftlich stellen und von Hand unterschreiben müssen. Fehlt Ihre Original-Unterschrift, kann Ihr GEZ Befreiungsantrag nicht bearbeitet werden. Deshalb können Sie den Antrag auch nicht per E-Mail einreichen. Für den Befreiungsantrag als solches haben Sie dann zwei Möglichkeiten:GEZ Befreiungsantrag per Papierformular
Für den Antrag gibt es ein Formular auf Papier. Dieses Antragsformular bekommen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Außerdem ist es bei der örtlichen Verbraucherzentrale erhältlich. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachen ist es zudem als PDF hinterlegt. Das Antragsformular füllen Sie dann so aus:- Wenn Sie schon eine Beitragsnummer haben, tragen Sie diese ein. Falls nicht, kreuzen Sie an, dass Sie Ihre Wohnung anmelden.
- In den nächsten Zeilen vermerken Sie Ihre persönlichen Daten, also Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum.
- Dann setzen Sie ein Kreuz vor die Zeile „Grund für die Befreiung (Nummer 401-410)“. In der gleichen Zeile sehen Sie am Ende drei Kästchen. Hier müssen Sie den Grund für die Befreiung eintragen. Die verschiedenen Nummern für die Befreiungsgründe sind auf der dritten Seite des Antrags aufgelistet.
- Sofern Sie die Härtefall-Regelung nutzen möchten, kreuzen Sie die Zeile „Grund für die Befreiung (Nummer 440)“ an und notieren die Nummer 440 als Befreiungsgrund.
- Zum Schluss vermerken Sie noch das Datum und unterschreiben den Antrag.
GEZ Befreiungsantrag per Online-Formular
Auf der Internetseite vom Beitragsservice können Sie den Antrag auch online ausfüllen. Das geht so:- Wenn Sie das Online Formular aufgerufen haben, kreuzen Sie zuerst an, dass Sie die Beitragsbefreiung aus “sozialen Gründen” beantragen. (Aus gesundheitlichen Gründen ist nur ein Antrag auf eine Ermäßigung möglich.)
- Auf der nächsten Seite wählen Sie die Sozialleistung aus, die Sie beziehen.
- Danach kommen Sie auf eine Seite, die die Daten zu Ihrer Person abfragt. Hier tragen Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und, sofern vorhanden, Ihre Beitragsnummer ein.
- Anschließend sehen Sie Ihre Angaben in einer Übersicht. Stimmt alles, drucken Sie diese Zusammenfassung aus.
Ab wann ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag wirksam?
Grundsätzlich sind Sie ab dem Datum von der Beitragspflicht befreit, an dem Sie den GEZ Befreiungsantrag gestellt haben. Es sei denn, Ihr Antrag bezieht sich auf einen Zeitpunkt in der Zukunft. Dann beginnt die Befreiung zusammen mit dem Bewilligungszeitraum der Sozialleistung. Bekommen Sie zum Beispiel ab dem 01. Juli Sozialhilfe, müssen Sie ab diesem 1. Juli keinen Beitrag zahlen. Ihr Antrag auf eine Befreiung von der Beitragspflicht kann aber nur dann bearbeitet werden, wenn Sie den Bewilligungsbescheid einer Sozialbehörde mit einreichen. Haben Sie noch keinen Bescheid, können Sie ruhig abwarten. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Befreiung vorsorglich beantragen. Denn das ist auch rückwirkend möglich.Wie lange bleibe ich von der Rundfunkgebühr befreit?
Prinzipiell ist die Befreiung von der Beitragspflicht genauso lange wirksam wie Ihr Bewilligungsbescheid der Sozialleistung. Wurde Ihnen zum Beispiel für ein Jahr Arbeitslosengeld II bewilligt, Sie sind für dieses eine Jahr auch von der Beitragspflicht befreit. Haben Sie in den beiden Jahren zuvor auch schon die Sozialleistung bezogen und waren deswegen vom Rundfunkbeitrag befreit, kann der Beitragsservice die Befreiung aber länger bewilligen. Nämlich für ein zusätzliches Jahr. Das heißt: Ihre bewilligte Befreiung gilt dann für den nachgewiesenen Bewilligungszeitraum und ein weiteres Jahr darüber hinaus. Auf dem Bewilligungsbescheid des Beitragsservices steht, wie lange Sie keine Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Und kurz bevor dieser Zeitraum abläuft, schickt Ihnen der Beitragsservice ein neues Antragsformular zu. Aber Vorsicht: Wenn der Befreiungsgrund zwischenzeitlich wegfällt, müssen Sie den Beitragsservice darüber informieren. Tun Sie das nicht und fliegt die Sache auf, droht neben der Nachzahlung der Beiträge auch eine Strafe.
Wen umfasst der GEZ Befreiungsantrag?
Der Rundfunkbeitrag wird nicht pro Person, sondern pro Haushalt erhoben. Aus diesem Grund müssen auch die Personen, die zusammen mit Ihnen in Ihrem Haushalt wohnen, keine Rundfunkgebühren bezahlen. Das heißt konkret, dass- Ihr Ehe- oder Lebenspartner,
- Ihre Kinder, die jünger sind als 25 Jahre, und
- alle Mitbewohner, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören und deshalb bei der bewilligten Sozialleistung berücksichtigt wurden,
Doch Vorsicht: Die Befreiung endet, sobald ein Mitbewohner beitragspflichtig wird. Dann ist es so, dass dieser Mitbewohner den Rundfunkbeitrag für den Haushalt bezahlen muss.
Wie gehe ich vor, wenn ich mich rückwirkend von der GEZ befreien lassen will?
Haben Sie bislang noch keinen GEZ Befreiungsantrag gestellt, können Sie das nachholen. Denn seit einiger Zeit ist auch ein rückwirkender Antrag möglich. Er kann sich auf bis zu drei Jahre beziehen. Haben Sie in den vergangenen drei Jahren eine Sozialleistung bezogen und deshalb Anspruch auf eine Beitragsbefreiung gehabt, die Rundfunkgebühren aber trotzdem bezahlt, können Sie die bezahlten Beiträge sogar zurückverlangen. Für einen rückwirkenden Befreiungsantrag verfassen Sie ein kurzes Schreiben. Darin erklären Sie, dass und warum Sie rückwirkend eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Als Orientierungshilfe können Sie gerne unsere Vorlage nutzen. Ihr Schreiben schicken Sie an den Beitragsservice. Dabei legen Sie die Bewilligungsbescheide oder behördlichen Bescheinigungen bei, die bestätigen, dass Sie in den entsprechenden Zeiträumen eine Leistung bezogen haben. Wenn Sie möchten, können Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich den GEZ Befreiungsantrag für den aktuellen Bewilligungszeitraum hinzufügen.Muster: Rückwirkender GEZ Befreiungsantrag
Ihr Name
Anschrift
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Datum
Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Beitragsnummer: ___________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit rückwirkend die Befreiung von der Beitragspflicht für den Zeitraum vom __________ bis zum __________. Im genannten Zeitraum habe ich durchgehend _____ (Art der Sozialleistung) _____ erhalten. Ein Befreiungsgrund lag somit vor. Als Nachweis liegen diesem Schreiben die Bewilligungsbescheide in Kopie/die behördlichen Bescheinigungen im Original bei. [Obwohl ich Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hatte, habe ich die Beiträge bezahlt. Ich bitte daher um Erstattung der geleisteten Zahlungen auf mein Konto IBAN _______________________.] Für den aktuellen Bewilligungszeitraum habe ich bereits einen Befreiungsantrag gestellt/lege ich den Befreiungsantrag nebst Nachweis ebenfalls bei. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift⏱️ Fristen & Neuerungen 2026
| Typ | Frist / Regelung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Befreiung bei Sozialhilfe | Ab Bewilligungsdatum möglich | § 4 RBStV |
| Antragstellung | Schriftlich beim zuständigen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice | § 4 RBStV |
| Rückwirkende Befreiung | Nur 3 Jahre rückwirkend möglich | § 4 Abs. 4 RBStV |
Häufige Fragen 2026 (FAQ)
❓ Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?
Befreit sind u. a. Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Sozialhilfe oder mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen RF). Antrag beim Beitragsservice stellen.
❓ Wie stelle ich den GEZ-Befreiungsantrag?
Verwenden Sie unsere Vorlage, fügen Sie einen Nachweis (z. B. Bürgergeld-Bescheid) bei und senden Sie alles an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
❓ Ist die Befreiung dauerhaft?
Nein – die Befreiung gilt nur so lange wie der Bewilligungsbescheid gültig ist. Nach Ablauf müssen Sie den Antrag erneut stellen.
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