Aktualisiert am 20. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Im Prinzip ist es gar nicht so schwer, einen Vertrag wirksam und erfolgreich zu kündigen, wenn man sich an einige Tipps und Tricks hält. Der einfachste und zugleich wichtigste Tipp ist, sich an die vertraglich vereinbarten Bedingungen zu halten. In nahezu jedem Vertrag ist angegeben, für welche Vertragsdauer der Vertrag abgeschlossen wurde, zu welchem Zeitpunkt eine Vertragslaufzeit endet und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Zudem ergibt sich aus den Vertragsbedingungen, in welchen Fällen oder unter welchen Bedingungen auch eine außerordentliche Kündigung, also ein vorzeitiges Beenden der Vertragsbeziehung möglich ist. Daneben ist es sehr wichtig, darauf zu achten, dass die korrekten Daten angegeben werden. Von einigen Ausnahmefällen abgesehen, muss immer derjenige kündigen, der Vertragspartner ist, also den Vertrag unterschrieben hat. Die richtige Vertrags- oder Kundennummer ist insofern von Bedeutung, da die Kündigung ansonsten nicht zugeordnet werden kann.
Während eine fristgerechte Kündigung in der Regel keiner Begründung bedarf, muss eine außerordentliche Kündigung immer die Gründe erläutern. Um Unstimmigkeiten oder einer Ablehnung entgegenzuwirken, sollte man, sofern vorhanden, einen Nachweis beilegen, beispielsweise in Form eines Gutachtens, eines Attestes oder einer Bescheinigung. In den meisten Fällen bedarf eine Kündigung der Schriftform, das bedeutet, sie muss durch ein Schreiben erfolgen, das mit einer handschriftlichen Unterschrift bestätigt ist. Es empfiehlt sich, dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder, wenn möglich, per Fax mit entsprechendem Sendebericht zu verschicken, um im Zweifelsfall über einen Nachweis zu verfügen, denn die Beweispflicht liegt beim Kündigenden.