Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Absicht einer Kündigung ist immer, ein Vertragsverhältnis zu beenden. Allerdings gibt es einige Stolperfallen, die dazu führen können, dass die Kündigung nicht anerkannt wird oder das Vertragsverhältnis nicht zu dem gewünschten Zeitpunkt endet.
- Der häufigste Fehler besteht darin, dass die Kündigung nicht rechtzeitig ausgesprochen wird. Bei einer fristgerechten Kündigung ist die Einhaltung der Kündigungsfrist von wichtiger Bedeutung, da sich der Vertrag meist automatisch verlängert, wenn die Kündigung den Vertragspartner zu spät erreicht.
- Entscheidend ist hierbei in aller Regel das Datum des Posteingangs beim Empfänger und nicht, wann das Schreiben verfasst oder verschickt wurde. Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, allerdings ist auch hierfür der Vertrags maßgeblich. Einige Gründe, auch wenn diese für den Kunden ärgerlich sind, rechtfertigen kein vorzeitiges Beenden des Vertrages. Dazu gehört beispielsweise, wenn das Handy am Wohnort keinen Empfang hat. Dies schränkt zwar die Nutzung ein, ist jedoch in den meisten Verträgen als Kündigungsgrund ausgeschlossen.
- Ein weiterer Fehler ergibt sich aus fehlerhaften Daten. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie eindeutig zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass die Angaben von Vertragsnummer, Vertragsgegenstand und Vertragspartner mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen müssen. Daneben kann sich ein Fehler daraus ergeben, dass die Kündigung nicht der geforderten Form entspricht.
Hinweis: In aller Regel setzt eine Kündigung die Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift voraus, einige Vertragspartner erkennen eine Kündigung oder Abmeldung jedoch nur dann an, wenn diese über ein vorgegebenes Formular oder per vorgeschriebenen Versandweg erfolgt.