Folgende 3 Punkte sollten niemals in einer Kündigung stehen

Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb ein bestehendes Vertragsverhältnis gekündigt wird, beispielsweise weil der Kündigende zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, ein Umzug bevorsteht oder schlichtweg kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit besteht. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer fristgerechten und einer außerordentlichen Kündigung.

Eine fristgerechte Kündigung ist prinzipiell immer zum Vertragsende oder bestimmten Stichtagen möglich, wichtig ist dabei, dass die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden. Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der im Kündigungsschreiben immer auch erläutert werden muss. Ein Kündigungsschreiben, das in der Regel die Schriftform voraussetzt, besteht aus den Absender- und Empfängerdaten, den Vertragsdaten, dem Textfeld, in dem die Kündigungsabsicht erklärt wird sowie einer handschriftlichen Unterschrift. Daneben gibt es einige Punkte, die nicht in eine Kündigung gehören.

1.) keine Bedingungen. Ist das Kündigungsschreiben an Bedingungen gekoppelt und beinhaltet Aussagen wie “wenn Sie ___ nicht ändern, werde ich kündigen”, handelt es sich bei dem Schreiben nicht um eine Kündigung, sondern lediglich um die Androhung oder die Ankündigung von einer Kündigung.

2.) keine Beleidigungen. Es mag vorkommen, dass eine Kündigung erfolgt, weil der Kündigende mit dem Vertragspartner oder seinen Leistungen sehr unzufrieden ist. Dennoch setzt eine Kündigung immer auch Sachlichkeit voraus, Beleidigungen gehören nicht in eine Kündigung.

3.) nicht im Namen anderer. Eine Kündigung muss, von wenigen Sonderfällen abgesehen, immer von demjenigen ausgehen, der den Vertrag unterschrieben hat, also Vertragspartner ist. Eine Kündigung, die im Namen eines anderen erfolgt, ist in aller Regel nicht wirksam. Soll also beispielsweise ein Vertrag gekündigt werden, den ein Familienmitglied voreilig oder gutgläubig unterschrieben hat, muss die Kündigung auch in seinem Namen verfasst und von ihm unterschrieben werden.