Aktualisiert am 27. Januar 2023 von Ömer Bekar
Das bargeldlose Bezahlen mit einer Kreditkarte ist mittlerweile weit verbreitet und Kreditkarten werden von der Hausbank und von unabhängigen Banken angeboten. Grundlage für die Benutzung der Kreditkarte ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter, der in der Regel für ein Jahr abgeschlossen wird und sich stillschweigend verlängert, wenn keine Kündigung erfolgt. Grundsätzlich kann der Kreditkartenvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Relevant für eine fristgerechte Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, bei Missachtung der Sorgfaltspflicht kann der Anbieter den Vertrag jedoch auch fristlos kündigen.
Eine fristgerechte Kündigung durch den Kunden ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, prinzipiell immer zum Ende einer Vertragslaufzeit hin möglich und muss nicht zwingend begründet werden. Daneben bieten einige Anbieter die Möglichkeit, den Kreditkartenvertrag zu jedem Zeitpunkt zu beenden, wobei dann meist die Kartengebühr für die gesamte Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt wird und bereits bezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden. Die Kündigung bedarf im Regelfall immer der Schriftform und muss durch die handschriftliche Unterschrift des Vertragspartners bestätigt werden. Ob die zur Verfügung gestellte Kreditkarte an den Anbieter zurückgesandt oder vernichtet werden muss, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen.
Vorlage Kündigung Kreditkarte
Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort
Ort, das Datum
Kreditartenanbieter / Bank
Anschrift
PLZ Ort
Kündigung meiner Kreditkarte(n)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem vertraglich zugesicherten Kündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen bestehenden Vertrag für die Kreditkarte(n) (Nummer) unter Einhaltung der ___-monatigen Frist zum ___.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung sowie des Datums des Vertragsendes an die Ihnen bekannte Anschrift zukommen.
Wie vertraglich vereinbart, werde ich die mir überlassene(n) Karte(n) zum Zeitpunkt des Vertragsendes vernichten. (Oder: Wie vertraglich vereinbart, lasse ich Ihnen die mir überlassene(n) Karte(n) zum Zeitpunkt des Vertragsendes zukommen.)
Mit freundlichen Grüßen,
handschriftliche Unterschrift.